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Konformitaetsbewertungsverfahren: Module A bis H1 und wann eine benannte Stelle noetig ist

Das Modulsystem aus dem Beschluss Nr. 768/2008/EG Modul fuer Modul erklaert: wie ein Rechtsakt das Verfahren festlegt, wann eine benannte Stelle Pflicht ist, wie man sie in NANDO prueft und was die ESPR standardmaessig verlangt.

Autor: myDPP Team

Konformitaetsbewertungsverfahren: Module A bis H1 und wann eine benannte Stelle noetig ist

“Wie bekomme ich eine CE-Zertifizierung?” ist die haeufigste Frage der Produkt-Compliance - und die Frage enthaelt bereits den Fehler. Fuer die meisten Produkte gibt es weder ein Zertifikat noch eine zertifizierende Stelle. Der Hersteller bewertet sein Produkt selbst, erstellt die technische Dokumentation, unterzeichnet die Konformitaetserklaerung und bringt die CE-Kennzeichnung an. Niemand erteilt eine Genehmigung. Was sich zwischen Produkten unterscheidet, ist nicht die Frage, ob geprueft wird, sondern wie viel Pruefung das Gesetz verlangt - und das entscheidet ein Buchstabe: A, B, C, D, E, F, G, H.

Diese Buchstaben sind Konformitaetsbewertungsmodule. Sie stammen aus einem einzigen EU-Rechtsakt und tauchen nahezu unveraendert wieder auf - bei Spielzeug, Maschinen, Funkanlagen, Bauprodukten und ueber die delegierten Rechtsakte auch im Regime des digitalen Produktpasses. Wer sie lesen kann, fuer den wird der Compliance-Weg eines neuen Produkts vom Rechercheprojekt zum Nachschlagevorgang. Dieser Artikel erklaert die Module, die Regel, die ueber das anwendbare Modul entscheidet, und wie man eine echte benannte Stelle von einem Prueflabor unterscheidet, das nur so klingt.


Das Wichtigste in Kuerze

  • Die Module stehen in Anhang II des Beschlusses Nr. 768/2008/EG. Sie sind fuer sich genommen kein geltendes Recht - ein Modul bindet erst, wenn ein Produktrechtsakt es fuer die jeweilige Produktkategorie auswaehlt.
  • Jedes Modul beantwortet zwei Fragen: Wer prueft die Entwurfsphase, und wer prueft die Fertigung? Modul B deckt nur den Entwurf ab und steht nie allein - es wird immer mit C, D, E oder F kombiniert.
  • Modul A ist Selbstbewertung. Keine benannte Stelle, kein Zertifikat, keine externe Freigabe. Ein grosser Teil aller CE-gekennzeichneten Produkte laeuft ueber diesen Weg.
  • Eine benannte Stelle ist nur dann erforderlich, wenn der anwendbare Rechtsakt es vorschreibt - typischerweise bei hoeheren Risikoklassen oder wenn harmonisierte Normen nicht vollstaendig angewendet wurden.
  • Die vierstellige Kennnummer der benannten Stelle steht nur dann neben der CE-Kennzeichnung, wenn diese Stelle in der Fertigungskontrollphase beteiligt war. Eine Stelle, die nur die Baumusterpruefung nach Modul B durchgefuehrt hat, erscheint dort nicht.
  • Ein Prueflabor ist keine benannte Stelle, und Akkreditierung ist keine Notifizierung. Massgeblich ist allein die Kommissionsliste NANDO, heute erreichbar ueber den Single Market Compliance Space.
  • Nach Artikel 4 der ESPR legt die Kommission im jeweiligen delegierten Rechtsakt entweder Modul A gemaess Anhang IV der ESPR oder eines der Module B bis H1 aus dem Beschluss Nr. 768/2008/EG fest. Fuer die meisten Produktgruppen ist Modul A zu erwarten.
  • Jedes Modul hinterlaesst eine definierte Nachweiskette - Zertifikate, Pruefberichte, Auditunterlagen. Genau diese Daten muessen die Konformitaetserklaerung und zunehmend auch der Produktpass tragen.
  • myDPP ist keine benannte Stelle, fuehrt keine Konformitaetsbewertung durch und stellt keine Zertifikate aus. myDPP speichert, versioniert und liefert die Produktdaten, die aus der Bewertung entstehen.

Woher die Module stammen

Vor 2008 beschrieb jede Richtlinie ihre Bewertungswege in eigenen Worten. Ein Hersteller, der ein Heizgeraet, eine Funkanlage und ein Spielzeug verkaufte, hatte es mit drei Vokabularen fuer im Kern gleiche Verfahren zu tun. Der Beschluss Nr. 768/2008/EG ueber einen gemeinsamen Rechtsrahmen fuer die Vermarktung von Produkten beendete das: Er definiert in Anhang II eine Auswahlliste von Modulen, dazu das gemeinsame Muster der Konformitaetserklaerung und die Regeln zur CE-Kennzeichnung.

Daraus folgen zwei Dinge, die in der Praxis zaehlen.

Erstens ist der Beschluss eine Vorlage fuer den Gesetzgeber, keine Pflicht fuer den Hersteller. Man erfuellt nie den “Beschluss 768/2008/EG”. Man erfuellt die Spielzeugverordnung oder die Maschinenverordnung, die in diese Liste greifen und die passenden Module auswaehlen. Erscheint ein Modul in einem konkreten Rechtsakt, kann es dort leicht angepasst sein - der Anhang des jeweiligen Rechtsakts geht der allgemeinen Beschreibung deshalb immer vor.

Zweitens sind die Wege wegen der gemeinsamen Liste uebertragbares Wissen. Modul H bedeutet bei einem Aufzug dasselbe wie bei einem Druckbehaelter. Wer Modul D einmal durchlaufen hat, versteht die Anforderung in einer unbekannten Verordnung, ohne von vorn anzufangen.

Die zwei Fragen hinter jedem Modul

Das System wird lesbar, sobald man erkennt, dass ein Modul die Antwort auf zwei getrennte Fragen ist.

Frage eins: Wer prueft den Entwurf? Genuegt es, dass der Hersteller den Entwurf dokumentiert und die Unterlagen aufbewahrt, oder muss eine unabhaengige Stelle den Entwurf pruefen und bescheinigen?

Frage zwei: Wer prueft, dass die Fertigung diesem Entwurf weiterhin entspricht? Die eigenen Kontrollen des Herstellers, ein von einer dritten Stelle auditiertes Qualitaetssicherungssystem oder die Pruefung der Produkte selbst?

Deshalb bilden die Module Familien statt einer flachen Liste:

AbdeckungModule
Entwurf und Fertigung gemeinsam, durch den HerstellerA, A1, A2
Entwurf durch eine benannte Stelle geprueftB (nie allein verwendet)
Fertigungskonformitaet mit einer nach B zugelassenen BauartC, C1, C2, D, E, F
Fertigungssicherung ohne vorherige BaumusterpruefungD1, E1, F1
Jede einzelne Einheit geprueftG
Umfassende Qualitaetssicherung fuer Entwurf und FertigungH, H1

Die Module im Einzelnen

Die A-Familie - der Hersteller allein

Modul A - interne Fertigungskontrolle. Der Hersteller erstellt die technische Dokumentation, stellt sicher, dass der Fertigungsprozess konforme Produkte liefert, bringt die CE-Kennzeichnung an und unterzeichnet die Erklaerung. Zu keinem Zeitpunkt ist ein Dritter beteiligt. Diesen Weg gehen die meisten CE-gekennzeichneten Konsumgueter tatsaechlich - und deshalb beschreibt der Ausdruck “CE-Zertifikat” in aller Regel etwas, das es nicht gibt.

Modul A1 - interne Fertigungskontrolle mit ueberwachten Produktpruefungen. Modul A mit einer Ergaenzung: Pruefungen zu einem oder mehreren bestimmten Aspekten des Produkts muessen durchgefuehrt werden, entweder durch eine akkreditierte interne Stelle oder durch eine benannte Stelle nach Wahl des Herstellers. Sinnvoll, wenn eine einzelne Eigenschaft (eine Emission, eine Temperatur, eine Sicherheitsabschaltung) den groessten Teil des Risikos traegt.

Modul A2 - interne Fertigungskontrolle mit ueberwachten Produktpruefungen in unregelmaessigen Abstaenden. Modul A, ergaenzt um Produktpruefungen in unregelmaessigen Abstaenden - in der Regel mindestens einmal jaehrlich - durch eine benannte Stelle oder eine akkreditierte interne Stelle. Laufende Ueberwachung ohne zugelassenes Qualitaetssicherungssystem.

Modul B - das Tor zur Entwurfsphase

Modul B - EU-Baumusterpruefung. Eine benannte Stelle prueft den technischen Entwurf des Produkts, bescheinigt die Erfuellung der Anforderungen und stellt eine EU-Baumusterpruefbescheinigung aus. Die Pruefung kann sich auf ein Fertigungsmuster (ein fuer die Produktion repraesentatives Exemplar) oder auf einen Entwurfstyp (Bewertung der technischen Unterlagen und Nachweise ohne Muster) beziehen.

Modul B wird haeufiger missverstanden als jeder andere Eintrag - aus einem Grund: Es sagt nichts ueber die Fertigung aus. Eine Baumusterpruefbescheinigung belegt, dass ein Entwurf zugelassen wurde. Sie belegt nicht, dass die Einheit im Karton diesem Entwurf entspricht. Genau deshalb wird Modul B immer mit einem der folgenden Fertigungsmodule kombiniert, geschrieben als “B+C”, “B+D”, “B+F”. Wer eine blosse Baumusterpruefbescheinigung als Nachweis vollstaendiger Konformitaet vorlegt, hat nur die halbe Frage beantwortet.

C, D, E, F - Konformitaet mit der zugelassenen Bauart

Diese vier folgen auf eine Pruefung nach Modul B und unterscheiden sich nur in der Fertigungskontrolle.

Modul C - Konformitaet mit der Bauart auf Grundlage interner Fertigungskontrolle. Der Hersteller stellt sicher, dass die Produkte der zugelassenen Bauart entsprechen. Keine benannte Stelle in der Fertigungsphase. C1 ergaenzt ueberwachte Produktpruefungen, C2 Produktpruefungen in unregelmaessigen Abstaenden.

Modul D - Konformitaet mit der Bauart auf Grundlage der Qualitaetssicherung bezogen auf den Produktionsprozess. Der Hersteller betreibt ein zugelassenes Qualitaetssicherungssystem fuer Fertigung, Endabnahme und Pruefung. Eine benannte Stelle laesst das System zu, auditiert es regelmaessig und kann unangekuendigte Besuche durchfuehren. Weil die Stelle in der Fertigungskontrolle beteiligt ist, steht ihre Kennnummer neben der CE-Kennzeichnung.

Modul E - Konformitaet mit der Bauart auf Grundlage einer Produktqualitaetssicherung. Aehnlich wie D, aber enger gefasst: Das zugelassene System deckt die Endabnahme und Pruefung des Produkts ab, nicht den Produktionsprozess insgesamt.

Modul F - Konformitaet mit der Bauart auf Grundlage einer Produktpruefung. Kein Qualitaetssicherungssystem. Eine benannte Stelle prueft die Produkte selbst - jede Einheit oder statistische Stichproben - und stellt eine Konformitaetsbescheinigung fuer das Gepruefte aus.

D1, E1 und F1 sind dieselben Fertigungswege ohne vorangehendes Modul B. Der Entwurf wird von niemandem baumustergeprueft; der Hersteller haelt die technische Dokumentation vor, und die Beteiligung Dritter liegt vollstaendig auf der Fertigungsseite.

G und H - die beiden Enden der Skala

Modul G - Konformitaet auf Grundlage einer Einzelpruefung. Eine benannte Stelle prueft jedes einzelne Produkt und stellt dafuer eine Bescheinigung aus. Der natuerliche Weg fuer Einzelanfertigungen, Kleinstserien und Grossanlagen, bei denen Stichproben sinnlos sind, weil es nichts gibt, woraus man Stichproben ziehen koennte.

Modul H - Konformitaet auf Grundlage einer umfassenden Qualitaetssicherung. Der Hersteller betreibt ein Qualitaetssicherungssystem fuer Entwurf, Fertigung, Endabnahme und Pruefung; eine benannte Stelle laesst es zu und ueberwacht es. Einzelne Produkte werden gar nicht geprueft - zugelassen wird das System.

Modul H1 - umfassende Qualitaetssicherung mit Entwurfspruefung. Modul H, ergaenzt um eine Pruefung des Entwurfs: Die benannte Stelle prueft den Entwurf des Produkts und stellt eine EU-Entwurfspruefbescheinigung aus. Der anspruchsvollste Weg der Liste, vorbehalten den Kategorien mit dem hoechsten Risiko.

Wie ein Rechtsakt das Modul festlegt

Der Gesetzgeber waehlt nicht frei. Der Beschluss verlangt, Module verhaeltnismaessig zur Produktart und zur Art der Risiken auszuwaehlen, Dritte nur dort einzubinden, wo es gerechtfertigt ist, und keinen belastenderen Weg vorzuschreiben als noetig. In der Praxis begegnen einem drei Muster.

Ein einziger verbindlicher Weg. Der Rechtsakt nennt ein Modul fuer den gesamten Anwendungsbereich. Einfach anzuwenden, verbreitet bei geringerem Risiko.

Eine Wahlmoeglichkeit fuer den Hersteller. Der Rechtsakt erlaubt etwa “B+C2, B+D, B+E oder H”. Alle sind rechtlich gleichwertig; die Abwaegung ist betriebswirtschaftlich. Die Einzelpruefung kostet pro Stueck und passt zu kleinen Mengen; ein zugelassenes Qualitaetssicherungssystem kostet im Aufbau und Unterhalt und skaliert dann ueber das gesamte Sortiment.

Ein Weg, der von der Risikoklasse oder von den angewendeten Normen abhaengt. Zwei Bedingungen in einer. Hoehere Risikoklassen werden zu Drittpruefungen gedraengt - und in mehreren Regimen ist die entscheidende Frage, ob harmonisierte Normen vollstaendig angewendet wurden. Wendet man sie vollstaendig an, kann Selbstbewertung offenstehen; weicht man ab, wendet sie nur teilweise an oder findet keine harmonisierte Norm fuer das Produkt, kann derselbe Rechtsakt eine benannte Stelle verlangen. Hersteller wirklich neuartiger Produkte entdecken das spaet und oft: Gerade die Innovation nimmt ihnen die Option der Selbstbewertung.

Dieser letzte Punkt haengt mit einer Pflicht zusammen, die unser Artikel zur EU-Konformitaetserklaerung behandelt: Fundstellen harmonisierter Normen werden im Amtsblatt veroeffentlicht und periodisch abgeloest. Eine Norm, die unter einem wegbricht, kann nicht nur die Dokumentation, sondern den Bewertungsweg selbst veraendern.

Wann eine benannte Stelle noetig ist - und wie man sie prueft

Eine benannte Stelle ist eine Konformitaetsbewertungsstelle, die ein Mitgliedstaat fuer Aufgaben nach einem bestimmten Rechtsakt benannt und der Kommission notifiziert hat. Drei Unterscheidungen sorgen fuer die meiste Verwirrung.

Ein Prueflabor ist keine benannte Stelle. Labore fuehren Pruefungen im Auftrag durch. Diese Arbeit kann fachlich einwandfrei sein und dennoch keinen rechtlichen Status nach dem anwendbaren Rechtsakt haben. Ein Auftragslabor in Punkt 7 der Konformitaetserklaerung einzutragen, wo eine benannte Stelle hingehoert, ist ein inhaltlicher Fehler.

Akkreditierung ist keine Notifizierung. Die Akkreditierung erteilt eine nationale Akkreditierungsstelle nach der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 und bescheinigt fachliche Kompetenz. Die Notifizierung ist ein eigener Akt einer mitgliedstaatlichen Behoerde, und zwar fuer benannte Aufgaben nach einem benannten Rechtsakt. Eine Stelle kann breit akkreditiert und eng notifiziert sein.

Die Notifizierung hat einen Geltungsbereich. Eine fuer die Maschinenverordnung notifizierte Stelle ist damit nicht fuer Spielzeug zustaendig. Zu pruefen ist der je Rechtsakt und oft je Anhang oder Verfahren gelistete Umfang - nicht das Logo auf dem Angebot.

Massgebliche Quelle ist NANDO, die Liste der notifizierten und benannten Organisationen der Kommission, heute ueber den Single Market Compliance Space erreichbar, der NANDO mit weiteren Compliance-Datenbanken an einem Ort zusammenfuehrt. Die Stelle ueber ihre vierstellige Kennnummer nachschlagen, die Rechtsvorschriften der Notifizierung bestaetigen und pruefen, ob sie das tatsaechlich benoetigte Verfahren abdeckt.

Ein Detail lohnt das Auswendiglernen, weil es staendig falsch angewendet wird: Die Kennnummer der benannten Stelle folgt der CE-Kennzeichnung nur dann, wenn diese Stelle in der Fertigungskontrollphase beteiligt war. Bei reinem Modul B hat die Stelle den Entwurf geprueft; ihre Nummer gehoert nicht auf das Produkt. Bei B+D auditiert sie die Fertigung, also gehoert sie dorthin. Eine Nummer neben der CE-Kennzeichnung ohne Beteiligung an der Fertigungskontrolle ist selbst ein Kennzeichnungsmangel - siehe auch unseren Artikel zur CE-Kennzeichnung und dem digitalen Produktpass.

Was die ESPR vorsieht

Der Oekodesign-Rahmen erfindet kein neues Bewertungssystem. Nach Artikel 4 der Verordnung (EU) 2024/1781 legt die Kommission beim Erlass eines delegierten Rechtsakts mit Oekodesign-Anforderungen fuer eine Produktgruppe zugleich das Konformitaetsbewertungsverfahren fest - und waehlt dabei entweder Modul A (interne Fertigungskontrolle) gemaess Anhang IV der ESPR oder eines der Module B bis H1 aus Anhang II des Beschlusses Nr. 768/2008/EG, mit den Anpassungen, die das Produkt oder die Anforderungen noetig machen.

Zwei praktische Folgen fuer alle, die Passarbeit planen.

Fuer die meisten Produktgruppen ist Modul A zu erwarten. Oekodesign-Anforderungen betreffen ueberwiegend dokumentierte Produkteigenschaften - Rezyklatanteil, Langlebigkeit, Reparierbarkeit, CO2-Fussabdruck - und die interne Fertigungskontrolle mit belastbarer technischer Dokumentation ist die verhaeltnismaessige Antwort. Realistisch ist fuer die meisten Hersteller Selbstbewertung nach einem anspruchsvollen Dokumentationsmassstab, nicht eine externe Zertifizierungsuebung.

Der Weg wird je Produktgruppe festgelegt, nicht einmal fuer die ESPR insgesamt. Das Verfahren steht erst fest, wenn der delegierte Rechtsakt fuer die eigene Produktgruppe existiert. Bis dahin ist der feste Punkt die technische Dokumentation samt zugrunde liegender Produktdaten - die jedes Modul verlangt, unabhaengig davon, wer prueft. Unser Artikel zur ESPR behandelt den groesseren Rahmen und die Reihenfolge des Arbeitsplans.

Und eine Abgrenzung, die klar gesagt gehoert: Der Pass ist eine eigenstaendige Pflicht neben der Bewertung. Modul A zu bestehen erzeugt keinen Pass, und einen Pass zu veroeffentlichen erledigt keine Bewertung. Wo der Pass ein Compliance-Dokument tatsaechlich ersetzt, sagt das ein konkreter Rechtsakt - die Faelle vergleicht wann der DPP die EU-Konformitaetserklaerung ersetzt.

Die Nachweiskette jedes Moduls

Hier hoeren die Module auf, eine juristische Systematik zu sein, und werden zum Datenproblem. Jeder Weg erzeugt einen definierten Satz an Aufzeichnungen, und genau diese muessen spaeter zitiert, aufbewahrt und zunehmend digital bereitgestellt werden.

ModulWas dabei entsteht
ATechnische Dokumentation, interne Pruefaufzeichnungen, Konformitaetserklaerung
A1 / A2Das Vorgenannte, zusaetzlich Berichte ueber ueberwachte Pruefungen oder Stichproben
BEU-Baumusterpruefbescheinigung: Nummer, ausstellende Stelle, Datum, Gueltigkeit, Anlagen
C / C1 / C2Nachweise der Konformitaet mit der zugelassenen Bauart; Pruef- oder Kontrollberichte
D / D1 / E / E1Zulassung des Qualitaetssicherungssystems, regelmaessige Auditberichte, Ueberwachungsentscheidungen
F / F1Bescheinigung der Produktpruefung, Stichprobenaufzeichnungen
GEine Bescheinigung je Einheit, verknuepft mit der Seriennummer
H / H1Zulassung des Qualitaetssicherungssystems, Ueberwachungsaufzeichnungen, bei H1 zusaetzlich eine EU-Entwurfspruefbescheinigung

Drei Eigenschaften dieser Kette entscheiden, ob sie der Wirklichkeit standhaelt.

Sie laeuft ab. Baumuster- und Entwurfspruefbescheinigungen haben Gueltigkeitsfristen und sind an den zugelassenen Entwurf gebunden. Wird das Produkt geaendert, deckt die Bescheinigung es moeglicherweise nicht mehr ab. Zulassungen von Qualitaetssicherungssystemen haengen daran, dass Ueberwachungsaudits tatsaechlich stattfinden.

Sie ist ihrem Wesen nach versioniert. Die Behoerde fragt nicht “ist dieses Produkt konform”, sondern “was galt fuer die in jenem Quartal ausgelieferten Einheiten”. Wer den Datensatz ueberschreibt, hat die Antwort verloren.

Sie wird anderswo referenziert. Kennnummer und Bescheinigungsnummer stehen in Punkt 7 der Konformitaetserklaerung, die angewendeten Normen in Punkt 6. Wenn dieselben Daten zusaetzlich einen Pass, ein Produktdatenblatt und ein Etikett speisen, hoert der Vorteil einer einzigen Datenhaltung statt vier auf, theoretisch zu sein - das Argument entwickeln wir in DPP und PIM.

Fuenf Schritte zum eigenen Bewertungsweg

  1. Alle anwendbaren Rechtsakte auflisten. Nicht nur den offensichtlichen. Ein netzbetriebenes Geraet mit Funkmodul und beschraenkten Stoffen faellt gleichzeitig unter mehrere Regime, und jedes bringt eine eigene Bewertungsanforderung mit.
  2. Zu jedem Rechtsakt den Artikel zur Konformitaetsbewertung und die Anhaenge lesen. Dort wird das Modul benannt. Die allgemeine Beschreibung im Beschluss 768/2008/EG ist Hintergrund; verbindlich ist der Text des Rechtsakts samt Anpassungen.
  3. Klaeren, ob harmonisierte Normen das Produkt vollstaendig abdecken. Das entscheidet haeufig zwischen Selbstbewertung und benannter Stelle - und es ist die Antwort, die sich mit der Abloesung von Normen am ehesten aendert.
  4. Ist eine Stelle erforderlich, sie vor jeder Unterschrift in NANDO pruefen. Vierstellige Nummer, Rechtsvorschrift und konkretes Verfahren bestaetigen. Nachfragen, welches Modul das Angebot tatsaechlich abdeckt - eine Baumusterpruefung ist kein Fertigungsaudit.
  5. Die Nachweiskette entwerfen, bevor man sie braucht. Festlegen, wo Bescheinigungen, Berichte und Auditunterlagen liegen, wie Versionen aufbewahrt werden und welche Felder Erklaerung und Pass speisen. Dieser Teil ist guenstig einzurichten und teuer zu rekonstruieren. Unsere DPP-Checkliste behandelt das umgebende Programm.

Haeufig gestellte Fragen

Gibt es ein CE-Zertifikat?

Als allgemeines Dokument nicht. Bei Produkten unter einem Selbstbewertungsmodul stellt der Hersteller eine Konformitaetserklaerung aus, und ein Zertifikat existiert ueberhaupt nicht. Ist eine benannte Stelle beteiligt, gibt es eine konkrete Bescheinigung - eine EU-Baumusterpruefbescheinigung, eine Entwurfspruefbescheinigung, eine Zulassung des Qualitaetssicherungssystems - ausgestellt fuer ein benanntes Verfahren, nicht ein allgemeines “CE-Zertifikat”. Was unter diesem Namen verkauft wird, sind meist Pruefberichte oder freiwillige Zeichen.

Brauche ich eine benannte Stelle?

Nur wenn der fuer das Produkt anwendbare Rechtsakt sie fuer den gewaehlten Weg verlangt. Viele Produkte werden rechtmaessig nach Modul A ohne jede Drittbeteiligung in Verkehr gebracht. Bietet ein Rechtsakt eine Modulwahl an oder macht er die Drittbeteiligung davon abhaengig, ob harmonisierte Normen vollstaendig angewendet wurden, liegt die Entscheidung teilweise beim Hersteller.

Was unterscheidet Modul B von Modul H?

Modul B ist eine Entwurfspruefung, die nichts ueber die Fertigung aussagt, und wird deshalb immer mit einem Fertigungsmodul kombiniert. Modul H ist ein umfassendes Qualitaetssicherungssystem fuer Entwurf und Fertigung zusammen, von einer benannten Stelle zugelassen und ueberwacht, ohne Pruefung einzelner Produkte. Es sind unterschiedliche Antworten auf dasselbe Fragenpaar, keine Stufen desselben Wegs.

Steht die Nummer der benannten Stelle immer neben der CE-Kennzeichnung?

Nein. Die Nummer folgt der CE-Kennzeichnung nur, wenn die Stelle in der Fertigungskontrollphase beteiligt war. Eine Stelle, die lediglich eine EU-Baumusterpruefung nach Modul B durchgefuehrt hat, erscheint dort nicht - obwohl ihre Bescheinigung in der Konformitaetserklaerung zitiert wird.

Welches Modul verlangt die ESPR fuer meine Produkte?

Das haengt vom delegierten Rechtsakt fuer die jeweilige Produktgruppe ab, der entweder Modul A gemaess Anhang IV der ESPR oder eines der Module B bis H1 aus dem Beschluss Nr. 768/2008/EG festlegt. Fuer die meisten Gruppen ist Modul A zu erwarten. Bis der delegierte Rechtsakt vorliegt, ist die produktive Arbeit die technische Dokumentation und die Produktdaten, die jedes Modul verlangt.

Kann myDPP die Konformitaetsbewertung durchfuehren?

Nein. myDPP ist keine benannte Stelle und fuehrt keine Bewertung durch; es stellt keine Bescheinigungen aus und unterzeichnet keine Erklaerungen. Was myDPP leistet, ist das Vorhalten der Produktdaten und Dokumente, die aus der Bewertung entstehen - Bescheinigungsnummern und Gueltigkeitsdaten, angewendete Normen mit Ausgabejahr, Pruef- und Auditaufzeichnungen - versioniert, sodass der fuer eine bestimmte Charge geltende Stand auch Jahre spaeter reproduzierbar bleibt. Die Bewertung selbst bleibt beim Hersteller und, wo das Gesetz es verlangt, bei einer benannten Stelle.

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Quellen