Green Claims Directive: EU-Regeln gegen Greenwashing und der DPP
Was ist die Green Claims Directive? Welche Nachweispflichten fuer Umweltaussagen gelten, der aktuelle Stand nach der angekuendigten Ruecknahme, die bereits geltende EmpCo-Richtlinie ab September 2026 und wie der Digitale Produktpass belastbare Daten fuer gruene Werbeaussagen liefert.
Green Claims Directive: EU-Regeln gegen Greenwashing und der DPP
Das Wichtigste in Kuerze
Die Green Claims Directive (Richtlinie ueber Umweltaussagen) ist ein EU-Vorschlag, der Unternehmen verpflichten soll, freiwillige Umweltaussagen wie “klimaneutral”, “umweltfreundlich” oder “aus recyceltem Material” wissenschaftlich zu belegen und vor der Verwendung von einer unabhaengigen Stelle pruefen zu lassen. Ziel ist es, Greenwashing zu unterbinden - laut einer Studie der EU-Kommission waren rund die Haelfte aller gruenen Werbeaussagen vage oder irrefuehrend und 40 Prozent voellig unbelegt. Der Vorschlag befindet sich seit Mitte 2025 in einer rechtlichen Haengepartie: Die Kommission kuendigte im Juni 2025 an, den Entwurf zurueckziehen zu wollen, praezisierte danach jedoch, dass er nicht vollstaendig fallen gelassen wird. Unabhaengig davon gilt die bereits verabschiedete EmpCo-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2024/825) ab dem 27. September 2026 und verbietet pauschale Umweltaussagen und reine Kompensationsargumente. Dieser Artikel erklaert beide Regelwerke - und warum belastbare, ueberpruefbare Produktdaten aus dem Digitalen Produktpass (DPP) die Grundlage jeder rechtssicheren Umweltaussage bilden.
Wenn Sie sich zunaechst mit dem Digitalen Produktpass vertraut machen moechten, empfehlen wir den Einstiegsartikel Digitaler Produktpass in 15 Minuten: Was DPP ist und warum die EU ihn einfuehrt.
Was ist die Green Claims Directive?
Die Green Claims Directive (offiziell: Vorschlag fuer eine Richtlinie ueber die Begruendung und Kommunikation ausdruecklicher Umweltaussagen, COM/2023/166) wurde am 22. Maerz 2023 von der Europaeischen Kommission vorgelegt. Sie ergaenzt die kurz zuvor beschlossene EmpCo-Richtlinie und zielt auf einen konkreten Punkt: Wer eine freiwillige Umweltaussage macht, muss sie belegen koennen, bevor er sie verwendet.
Der Hintergrund ist ein Marktversagen. Eine Untersuchung der Kommission aus dem Jahr 2020 ergab, dass 53 Prozent der gruenen Werbeaussagen in der EU vage, irrefuehrend oder unbegruendet und 40 Prozent voellig unbelegt waren. Zudem existierten mehr als 230 verschiedene Umweltzeichen mit sehr unterschiedlicher Aussagekraft. Verbraucher konnten kaum unterscheiden, welche Aussage auf echten Daten beruht und welche reines Marketing ist.
Welches Problem loest die Richtlinie?
Die Green Claims Directive setzt an vier Schwachstellen an:
- Unbelegte Aussagen: Behauptungen wie “klimaneutral” oder “oekologisch” ohne pruefbare Datengrundlage.
- Vage Formulierungen: Pauschale Begriffe ohne Bezug auf eine konkrete, messbare Umweltleistung.
- Wildwuchs bei Siegeln: Umweltzeichen ohne transparente Vergabekriterien.
- Fehlende Vergleichbarkeit: Aussagen, die sich nicht nachvollziehbar auf einen Lebenszyklus oder eine anerkannte Methode stuetzen.
Was die Green Claims Directive verlangen wuerde
Der Vorschlag sieht - in der Fassung, ueber die verhandelt wurde - mehrere Kernpflichten vor:
1. Wissenschaftliche Begruendung
Jede ausdrueckliche Umweltaussage muss auf anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen und belastbaren Daten beruhen. Der zugrunde liegende Umweltaspekt (z. B. Recyclinganteil, CO2-Fussabdruck, Langlebigkeit) muss als signifikant ueber den Lebenszyklus nachgewiesen sein.
2. Unabhaengige Verifizierung
Bevor eine Aussage verwendet werden darf, soll sie von einem unabhaengigen, akkreditierten Pruefer kontrolliert und mit einer Konformitaetsbescheinigung bestaetigt werden. Genau diese Vorab-Verifizierung war der Hauptkritikpunkt an dem Entwurf, weil sie als aufwendig und kostspielig gilt.
3. Transparente Kommunikation
Verbraucher sollen die Nachweise leicht einsehen koennen - etwa ueber einen Link oder QR-Code, der zu den zugrunde liegenden Daten fuehrt. Umweltzeichen sollen nur zulaessig sein, wenn sie auf einem zertifizierten System beruhen.
Aktueller Stand: Ruecknahme angekuendigt, dann relativiert
Der Weg der Green Claims Directive ist ungewoehnlich. Nachdem Parlament und Rat 2024 ihre Verhandlungspositionen festgelegt hatten, kam es 2025 zur Wende:
- 20. Juni 2025: Die Europaeische Kommission kuendigte an, den Vorschlag zurueckziehen zu wollen. Ausloeser war unter anderem ein Schreiben der EVP-Fraktion, die die geplante Verifizierungspflicht als unverhaeltnismaessige Belastung insbesondere fuer kleine Unternehmen kritisierte. Der fuer denselben Zeitraum geplante Trilog wurde abgesagt.
- 1. Juli 2025: Die Kommission stellte klar, dass der Vorschlag nicht vollstaendig fallen gelassen wird. Ein Fortgang haenge davon ab, Kleinstunternehmen aus dem Anwendungsbereich auszunehmen.
Als Ergebnis ist die Green Claims Directive Mitte 2026 nicht in Kraft und ihr weiterer Verlauf offen. Unternehmen sollten sie beobachten, sich aber nicht darauf verlassen, dass strengere Umweltwerbe-Regeln erst spaeter kommen - denn die entscheidende Pflicht gilt bereits.
Die bereits geltende Regel: EmpCo-Richtlinie ab September 2026
Waehrend die Green Claims Directive stockt, ist ihre Schwesterrichtlinie laengst beschlossen: Die EmpCo-Richtlinie (“Empowering Consumers for the Green Transition”, Richtlinie (EU) 2024/825) trat am 26. Maerz 2024 in Kraft, ist bis zum 27. Maerz 2026 in nationales Recht umzusetzen und gilt ab dem 27. September 2026. Sie aendert die Richtlinie ueber unlautere Geschaeftspraktiken und verbietet unter anderem:
- pauschale Umweltaussagen ohne nachgewiesene, anerkannte exzellente Umweltleistung (z. B. “umweltfreundlich”, “gruen”, “oekologisch” ohne Beleg),
- Aussagen wie “klimaneutral”, die allein auf der Kompensation von Emissionen (Offsetting) beruhen,
- Nachhaltigkeitssiegel, die nicht auf einem zertifizierten System oder einer Behoerde beruhen,
- Aussagen ueber das gesamte Produkt, wenn nur ein Teil betroffen ist.
Fuer Unternehmen bedeutet das: Auch ohne Green Claims Directive muessen Umweltaussagen ab September 2026 belegbar sein. Die Datenbasis, die beide Regelwerke verlangen, ist im Kern dieselbe.
Warum Green Claims und Digitaler Produktpass zusammengehoeren
Sowohl die (kuenftige) Green Claims Directive als auch die (geltende) EmpCo-Richtlinie verlangen im Ergebnis eines: ueberpruefbare, produktbezogene Daten, die eine Umweltaussage tragen. Genau diese Daten haelt der Digitale Produktpass vor.
- Aussage “X Prozent recyceltes Material” - im DPP als Materialzusammensetzung und Rezyklatanteil hinterlegt.
- Aussage “CO2-Fussabdruck von Y” - im DPP als Product Carbon Footprint dokumentiert.
- Aussage “langlebig und reparierbar” - im DPP ueber Reparierbarkeit, Ersatzteile und Lebensdauer belegt.
Der DPP wird ueber die Oekodesign-Verordnung (ESPR) ohnehin fuer viele Produktgruppen verpflichtend. Wer diese Daten sauber, produktbezogen und maschinenlesbar strukturiert, kann sie doppelt nutzen: als Pflichtinhalt des Produktpasses und als belastbaren Nachweis fuer jede Umweltaussage. Der QR-Code, der zum DPP fuehrt, ist zugleich der Transparenz-Link, den die EU von gruenen Werbeaussagen erwartet.
Wichtig zur Klarstellung: Der Digitale Produktpass ersetzt weder die Verifizierung nach der Green Claims Directive noch die Werbeverbote der EmpCo-Richtlinie. Er liefert die auditierbare Datengrundlage, auf der eine Aussage ueberhaupt erst belegt werden kann. myDPP bildet diese Datenbasis produktzentriert ab und macht sie ueber einen einzigen QR-Code zugaenglich.
Was sollten Unternehmen jetzt tun?
1. Umweltaussagen inventarisieren
Erfassen Sie alle Umweltaussagen auf Verpackung, Website und in der Werbung. Notieren Sie zu jeder Aussage, worauf sie sich stuetzt.
2. Pauschale Aussagen pruefen
Streichen oder praezisieren Sie vage Begriffe wie “umweltfreundlich” oder “klimaneutral”, die ab September 2026 unter der EmpCo-Richtlinie unzulaessig oder stark eingeschraenkt sind.
3. Datengrundlage schaffen
Hinterlegen Sie fuer jede belegbare Aussage die zugrunde liegenden Daten - Recyclinganteil, CO2-Fussabdruck, Herkunft, Lebensdauer - strukturiert und produktbezogen.
4. Nachweise verknuepfen
Verbinden Sie jede Aussage mit einer nachvollziehbaren Quelle und stellen Sie diese ueber einen Link oder QR-Code transparent bereit.
5. DPP- und Claims-Daten zusammenfuehren
Nutzen Sie eine gemeinsame Produktdatenquelle fuer den Digitalen Produktpass und Ihre Umweltaussagen, damit Nachweise nur einmal gepflegt und mehrfach verwendet werden.
Haeufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist die Green Claims Directive einfach erklaert?
Es ist ein EU-Vorschlag, der Unternehmen verpflichten soll, freiwillige Umweltaussagen vor ihrer Verwendung wissenschaftlich zu belegen und unabhaengig pruefen zu lassen, um Greenwashing zu verhindern.
Ist die Green Claims Directive schon in Kraft?
Nein. Der Vorschlag steckt seit Mitte 2025 in der Schwebe: Die Kommission kuendigte eine Ruecknahme an, relativierte diese aber. Mitte 2026 ist die Richtlinie nicht in Kraft, und ihr weiterer Verlauf ist offen.
Welche Umweltwerbe-Regel gilt dann bereits?
Die EmpCo-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2024/825) gilt ab dem 27. September 2026. Sie verbietet pauschale Umweltaussagen ohne Beleg und Aussagen wie “klimaneutral”, die nur auf Kompensation beruhen.
Was hat die Green Claims Directive mit dem Digitalen Produktpass zu tun?
Beide setzen auf ueberpruefbare Produktdaten. Der DPP haelt Recyclinganteil, CO2-Fussabdruck, Herkunft und Lebensdauer vor - genau die Daten, mit denen sich eine Umweltaussage belegen laesst. Er ersetzt die Verifizierung nicht, liefert aber die Datengrundlage.
Gilt das auch fuer kleine Unternehmen?
Die EmpCo-Verbote gelten grundsaetzlich fuer alle Unternehmen. Bei der Green Claims Directive war die Ausnahme von Kleinstunternehmen einer der Streitpunkte; der endgueltige Anwendungsbereich haengt vom weiteren Verlauf ab.
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