GPSR (EU 2023/988): die Produktsicherheitsverordnung und der DPP
Was die GPSR (allgemeine Produktsicherheitsverordnung, Verordnung (EU) 2023/988) seit dem 13. Dezember 2024 verlangt: Sicherheitsanforderung, Rueckverfolgbarkeit, verantwortlicher Wirtschaftsakteur in der EU, Pflichten fuer Online-Marktplaetze — und wo sich ihre Produktdaten mit dem Digitalen Produktpass ueberschneiden.
GPSR (EU 2023/988): die Produktsicherheitsverordnung und der DPP
Die GPSR ist die EU-Regel, die entscheidet, welche Verbraucherprodukte ueberhaupt auf den EU-Markt duerfen — und welche Identifikations- und Kontaktangaben ein Produkt tragen muss, damit es rueckverfolgbar bleibt. Sie gilt seit dem 13. Dezember 2024 und ersetzt die alte Produktsicherheitsrichtlinie von 2001. Anders als eine Kennzeichnungsregel schreibt sie kein Etikett vor, sondern eine durchgehende Verantwortungskette: kein sicheres, rueckverfolgbares Produkt, kein Marktzugang.
Dieser Artikel erklaert, was die GPSR verlangt, wie sie sich von der CE-Kennzeichnung unterscheidet, welche neuen Pflichten sie fuer Online-Verkauf und Marktplaetze bringt und wo sich ihre Daten mit dem Digitalen Produktpass unter der ESPR ueberschneiden.
Das Wichtigste in Kuerze
- Die GPSR (“General Product Safety Regulation”, Verordnung (EU) 2023/988) ist seit dem 13. Dezember 2024 anwendbar und ersetzt die allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG.
- Sie gilt fuer alle Non-Food-Verbraucherprodukte und wirkt als Sicherheitsnetz: fuer Produkte unter sektorspezifischem EU-Recht greift sie nur fuer Sicherheitsaspekte, die dort nicht geregelt sind.
- Kernpflichten: allgemeine Sicherheitsanforderung, Rueckverfolgbarkeit (Typ-/Chargen-/Seriennummer plus Hersteller- und Importeurangaben), interne Risikoanalyse und technische Unterlagen, sowie Warnhinweise in verstaendlicher Sprache.
- Ein Produkt darf nur in Verkehr gebracht werden, wenn es einen verantwortlichen Wirtschaftsakteur in der EU gibt — entscheidend fuer Importe und Online-Verkauf aus Drittlaendern.
- Neu sind Pflichten fuer Online-Marktplaetze (Registrierung im Safety-Gate-Portal, Kontaktstelle, Meldeverfahren) sowie ein harmonisiertes Rueckrufverfahren mit Verbraucher-Anspruch auf Reparatur, Ersatz oder Erstattung.
- myDPP fuehrt keine Sicherheitsbewertung durch, ist nicht der verantwortliche Wirtschaftsakteur und loest keine Rueckrufe aus. myDPP speichert, versioniert und kommuniziert die verifizierten Produkt- und Rueckverfolgbarkeitsdaten.
Was ist die GPSR?
GPSR steht fuer General Product Safety Regulation — die allgemeine Produktsicherheitsverordnung (Verordnung (EU) 2023/988). Sie wurde am 23. Mai 2023 im Amtsblatt veroeffentlicht, trat am 12. Juni 2023 in Kraft und ist seit dem 13. Dezember 2024 anwendbar. Zu diesem Datum wurden die alte Produktsicherheitsrichtlinie (2001/95/EG) und die Richtlinie ueber lebensmittelimitierende Produkte (87/357/EWG) aufgehoben.
Der Wechsel von einer Richtlinie zu einer Verordnung ist mehr als Formsache: Eine Verordnung gilt unmittelbar und einheitlich in allen Mitgliedstaaten, ohne nationale Umsetzung. Die GPSR modernisiert die Regeln vor allem fuer den Online-Handel, fuer Produkte aus Drittlaendern und fuer Risiken neuer Technologien.
Fuer welche Produkte gilt die GPSR?
Die GPSR erfasst Non-Food-Verbraucherprodukte — neu, gebraucht, repariert oder wiederaufgearbeitet —, die auf dem EU-Markt bereitgestellt werden. Sie funktioniert als Sicherheitsnetz: Fuer Produkte, die bereits unter sektorspezifisches EU-Harmonisierungsrecht fallen (etwa Spielzeug, Elektrogeraete, Maschinen), gelten primaer jene Spezialregeln; die GPSR greift nur fuer Sicherheitsaspekte und Risiken, die dort nicht abgedeckt sind.
Ausgenommen sind unter anderem Arzneimittel, Lebensmittel und Futtermittel, lebende Pflanzen und Tiere, Pflanzenschutzmittel sowie Antiquitaeten. Fuer alles andere im Verbraucherbereich, was kein eigenes Sicherheitsregime hat, ist die GPSR die maszgebliche Regel.
Die zentralen Pflichten
Die GPSR verteilt Pflichten auf Hersteller, Importeure und Haendler. Fuer Produktunternehmen sind vor allem diese relevant:
- Allgemeine Sicherheitsanforderung — nur sichere Produkte duerfen in Verkehr gebracht oder bereitgestellt werden; die Sicherheitsbewertung muss auch neue Risiken beruecksichtigen (Konnektivitaet, Cybersicherheit mit Sicherheitsbezug, lernende Funktionen, Wirkung von Software-Updates).
- Rueckverfolgbarkeit — jedes Produkt traegt eine Typ-, Chargen- oder Seriennummer (oder ein anderes Identifikationselement) sowie Name, eingetragene Handelsmarke und Post- und E-Mail-Adresse des Herstellers; Importeure ergaenzen ihre eigenen Angaben.
- Interne Risikoanalyse und technische Unterlagen — Hersteller fuehren vor dem Inverkehrbringen eine Risikoanalyse durch und erstellen technische Unterlagen mit einer Beschreibung des Produkts und seiner sicherheitsrelevanten Merkmale; diese sind zehn Jahre aufzubewahren.
- Warnhinweise und Sicherheitsinformationen — klare Warnungen und Gebrauchsinformationen in einer Sprache, die die Verbraucher im jeweiligen Mitgliedstaat leicht verstehen.
- Korrekturmasznahmen — bei einem unsicheren Produkt sofortige Masznahmen, Information der Behoerden und der Verbraucher.
Der verantwortliche Wirtschaftsakteur in der EU
Eine der folgenreichsten Neuerungen: Ein Produkt darf nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn es einen in der Union niedergelassenen Wirtschaftsakteur gibt, der fuer bestimmte Konformitaetsaufgaben verantwortlich ist (Hersteller in der EU, Importeur, Bevollmaechtigter oder Fulfilment-Dienstleister). Sein Name und seine Kontaktdaten muessen das Produkt begleiten.
Praktisch schlieszt das die Luecke beim Direktverkauf aus Drittlaendern: Ohne einen greifbaren Verantwortlichen in der EU darf ein Produkt nicht angeboten werden. Fuer Marken, Importeure und Online-Verkaeufer wird die Identitaet dieses Akteurs damit zu einem verpflichtenden Produktdatum — genau der Art von Angabe, die ein Produktpass ohnehin traegt.
Online-Verkauf, Marktplaetze und Rueckrufe
Die GPSR modernisiert die Regeln fuer den digitalen Handel deutlich:
- Fernabsatz — ein Online-Angebot muss bereits vor dem Kauf klar Hersteller- bzw. Verantwortlichenangaben, die Produktidentifikation und etwaige Warnhinweise zeigen.
- Online-Marktplaetze — sie muessen sich im Safety-Gate-Portal registrieren, eine zentrale Kontaktstelle benennen, Meldungen ueber gefaehrliche Produkte innerhalb kurzer Fristen bearbeiten und interne Verfahren fuer “Notice and Action” vorhalten.
- Rueckrufe und Meldungen — es gibt ein harmonisiertes Rueckrufschreiben; Verbraucher haben Anspruch auf Abhilfe (Reparatur, Ersatz oder Erstattung). Schwere Unfaelle durch ein Produkt sind ueber das Safety Business Gateway zu melden; das Schnellwarnsystem heiszt seit der GPSR Safety Gate (frueher RAPEX).
GPSR und CE-Kennzeichnung — nicht dasselbe
Die GPSR fuehrt keine CE-Kennzeichnung ein. Die CE-Kennzeichnung betrifft harmonisierte Produktgruppen mit eigenen EU-Rechtsakten (Maschinen, Spielzeug, Elektro, Funkanlagen, Medizinprodukte und weitere). Die GPSR ist die Regel fuer alles, was kein solches sektorspezifisches Regime hat — und sie ergaenzt die harmonisierten Regeln dort, wo diese ein Sicherheitsrisiko nicht abdecken.
Kurz: Ein CE-gekennzeichnetes Produkt folgt primaer seinem sektorspezifischen Recht; ein Produkt ohne eigenes Regime folgt der GPSR. Beide teilen dieselbe Logik der Rueckverfolgbarkeit und der eindeutigen Verantwortlichkeit.
Zeitplan im Ueberblick
| Datum | Meilenstein |
|---|---|
| 23. Mai 2023 | Verordnung (EU) 2023/988 im Amtsblatt veroeffentlicht |
| 12. Juni 2023 | Inkrafttreten |
| 13. Dezember 2024 | Anwendung — Richtlinie 2001/95/EG aufgehoben, GPSR gilt |
GPSR und der Digitale Produktpass
Die GPSR und der DPP sind verschiedene Instrumente. Die GPSR ist ein Sicherheitsregime; der DPP ist ein Produktdatentraeger unter der ESPR. Die GPSR schreibt keinen DPP vor. Aber ihre Rueckverfolgbarkeits- und Informationspflichten stuetzen sich auf dieselben Identitaetsdaten, die ein DPP ohnehin fuehrt:
- Produktidentifikation (Typ-, Chargen-, Seriennummer) → dasselbe eindeutige Kennzeichen, ueber das ein DPP aufgerufen wird.
- Hersteller- und Verantwortlichenangaben → die Wirtschaftsakteur-Daten, die ein DPP als Pflichtfeld enthaelt.
- Warnhinweise, Gebrauchs- und Sicherheitsinformationen → Inhalte, die ueber denselben QR-Code oder GS1 Digital Link zugaenglich gemacht werden koennen.
Der QR-Code, der einen DPP oeffnet, ist damit zugleich ein natuerlicher Zugangspunkt fuer GPSR-relevante Informationen: Wer das Produkt scannt, sieht, wer dahintersteht, wie es sicher zu benutzen ist und — im Fall eines Rueckrufs — welchen Status es hat. Strukturiert man diese Daten einmal auf Produktebene und maschinenlesbar, dienen sie dem verpflichtenden DPP-Inhalt und den Rueckverfolgbarkeitszielen der GPSR.
Eine wichtige Klarstellung: Der DPP ersetzt die GPSR-Konformitaet nicht. Er macht ein Produkt nicht sicher und ersetzt keine Risikoanalyse. Und klar zur Rolle von myDPP: myDPP fuehrt keine Sicherheitsbewertung durch, ist nicht der in der EU verantwortliche Wirtschaftsakteur, loest keine Rueckrufe aus und meldet nichts an das Safety Business Gateway. Diese Aufgaben liegen bei Herstellern, Importeuren und den benannten Verantwortlichen. myDPP speichert, versioniert und kommuniziert die verifizierten Produkt- und Rueckverfolgbarkeitsdaten — Produktidentitaet, Verantwortlichenangaben, Warnhinweise, Dokumentationsverweise —, sodass die Fakten mit dem Produkt in seinem Pass reisen.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
1. Den Produktbestand pruefen
Klaeren Sie fuer jedes Verbraucherprodukt, ob es unter sektorspezifisches Recht (mit CE) faellt oder unter die GPSR — und welche Sicherheitsaspekte gegebenenfalls zusaetzlich von der GPSR abgedeckt sind.
2. Rueckverfolgbarkeit sicherstellen
Vergewissern Sie sich, dass jedes Produkt eine Typ-, Chargen- oder Seriennummer sowie vollstaendige Hersteller- und gegebenenfalls Importeurangaben traegt.
3. Den verantwortlichen EU-Akteur benennen
Stellen Sie sicher, dass es fuer jedes Produkt einen in der EU niedergelassenen verantwortlichen Wirtschaftsakteur gibt, und hinterlegen Sie dessen Kontaktdaten sichtbar.
4. Risikoanalyse und technische Unterlagen erstellen
Dokumentieren Sie die interne Risikoanalyse und die technischen Unterlagen und bewahren Sie sie zehn Jahre auf.
5. Eine einzige Produktdatenquelle nutzen
Pflegen Sie Identifikations-, Verantwortlichen- und Sicherheitsdaten aus einer strukturierten Quelle, sodass dieselben Angaben in Fernabsatz-Anzeigen, auf dem Produkt und in einem kuenftigen DPP wiederverwendet werden.
Haeufig gestellte Fragen (FAQ)
Seit wann gilt die GPSR?
Seit dem 13. Dezember 2024. An diesem Tag wurde die alte Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG aufgehoben, und die Verordnung (EU) 2023/988 wurde unmittelbar anwendbar.
Fuer welche Produkte gilt die GPSR?
Fuer Non-Food-Verbraucherprodukte ohne eigenes sektorspezifisches Sicherheitsregime. Fuer harmonisierte Produkte (z. B. mit CE-Kennzeichnung) gilt sie ergaenzend fuer Sicherheitsaspekte, die die Spezialregeln nicht abdecken.
Braucht ein GPSR-Produkt eine CE-Kennzeichnung?
Nein. Die GPSR fuehrt keine CE-Kennzeichnung ein. CE betrifft harmonisierte Produktgruppen mit eigenen Rechtsakten; die GPSR ist gerade die Regel fuer Produkte ausserhalb dieser Gruppen.
Was ist der verantwortliche Wirtschaftsakteur?
Ein in der EU niedergelassener Akteur (EU-Hersteller, Importeur, Bevollmaechtigter oder Fulfilment-Dienstleister), ohne den ein Produkt nicht in Verkehr gebracht werden darf. Seine Kontaktdaten muessen das Produkt begleiten.
Ersetzt ein DPP die GPSR-Pflichten?
Nein. Ein DPP macht ein Produkt nicht sicher und ersetzt weder Risikoanalyse noch verantwortlichen Akteur. Er kann aber dieselben Identitaets-, Verantwortlichen- und Sicherheitsdaten tragen und ueber einen QR-Code zugaenglich machen.
Weiterlesen
- CE-Kennzeichnung und der Digitale Produktpass
- Digitaler Produktpass in 15 Minuten
- ESPR — die Oekodesign-Verordnung fuer nachhaltige Produkte
- Recht auf Reparatur — die EU-Richtlinie
- Digitaler Produktpass: Datenanforderungen — die vollstaendige Liste
- DPP umsetzen — die praktische Checkliste
Quellen
- Verordnung (EU) 2023/988 ueber die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) — EUR-Lex
- Richtlinie 2001/95/EG ueber die allgemeine Produktsicherheit — EUR-Lex
- Verordnung (EU) 2019/1020 ueber Marktueberwachung und Konformitaet von Produkten — EUR-Lex
- Europaeische Kommission — Safety Gate und Produktsicherheit