EUDR: Die EU-Entwaldungsverordnung und der Digitale Produktpass
Was ist die EUDR (Verordnung (EU) 2023/1115)? Welche Produkte betroffen sind, welche Sorgfaltspflichten und Geolokalisierungsdaten gelten, der Zeitplan ab 30. Dezember 2026 und wie die EU-Entwaldungsverordnung mit dem Digitalen Produktpass zusammenhaengt.
EUDR: Die EU-Entwaldungsverordnung und der Digitale Produktpass
Das Wichtigste in Kuerze
Die EU-Entwaldungsverordnung (englisch: EU Deforestation Regulation, kurz EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115) verbietet den Handel mit Produkten, die zur Entwaldung oder Waldschaedigung beigetragen haben. Betroffen sind sieben Rohstoffe - Rinder, Kakao, Kaffee, Oelpalme, Kautschuk, Soja und Holz - sowie zahlreiche daraus hergestellte Produkte wie Leder, Schokolade, Moebel, Papier und Reifen. Wer diese Waren in der EU in Verkehr bringt, ausfuehrt oder handelt, muss eine Sorgfaltspflicht (Due Diligence) erfuellen, die Geolokalisierungsdaten aller Anbauflaechen erfassen und eine Sorgfaltserklaerung (Due Diligence Statement, DDS) ueber ein zentrales EU-Informationssystem abgeben. Nach zwei Verschiebungen gilt die EUDR fuer grosse und mittlere Unternehmen ab dem 30. Dezember 2026, fuer Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2027. Dieser Artikel erklaert, was die EUDR verlangt, und warum die dafuer benoetigten Rueckverfolgbarkeits- und Produktdaten dieselbe Datenbasis nutzen wie der Digitale Produktpass (DPP).
Wenn Sie sich zunaechst mit dem Digitalen Produktpass vertraut machen moechten, empfehlen wir den Einstiegsartikel Digitaler Produktpass in 15 Minuten: Was DPP ist und warum die EU ihn einfuehrt.
Was ist die EUDR?
Die EU-Entwaldungsverordnung ist die zentrale EU-Regelung gegen importierte Entwaldung. Ihr Ziel ist es, sicherzustellen, dass der EU-Konsum bestimmter Rohstoffe nicht laenger zur Abholzung und Schaedigung von Waeldern weltweit beitraegt. Die Verordnung ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten und loest die aeltere EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) ab, deren Anwendungsbereich sie deutlich erweitert.
Kern der EUDR ist ein Marktzugangsverbot: Betroffene Waren duerfen in der EU nur dann in Verkehr gebracht, bereitgestellt oder aus ihr ausgefuehrt werden, wenn drei Bedingungen gleichzeitig erfuellt sind. Die Verantwortung liegt bei Marktteilnehmern (Operators) - also denjenigen, die die Ware erstmals in Verkehr bringen oder ausfuehren - und bei Haendlern (Traders).
Welche Rohstoffe und Produkte sind betroffen?
Die EUDR erfasst sieben Rohstoffe und eine lange Liste daraus hergestellter Produkte, die in Anhang I der Verordnung ueber Zolltarifnummern definiert sind:
- Rinder - z. B. Rindfleisch, Leder, Haeute
- Kakao - z. B. Kakaobohnen, Schokolade
- Kaffee
- Oelpalme - z. B. Palmoel und Derivate
- Kautschuk - z. B. Reifen, Gummiprodukte
- Soja - z. B. Sojabohnen, Sojaoel, Futtermittel
- Holz - z. B. Schnittholz, Moebel, Papier, Zellstoff, Druckerzeugnisse
Besonders relevant fuer produktbezogene Compliance: Holz landet in Moebeln, Kautschuk und Leder in Schuhen, Textilien und Fahrzeugteilen. Damit ueberschneidet sich der EUDR-Anwendungsbereich mit Produktgruppen, die auch unter die Oekodesign-Verordnung und den Digitalen Produktpass fallen.
Die drei Bedingungen der EUDR
Betroffene Produkte duerfen nur gehandelt werden, wenn sie kumulativ:
- Entwaldungsfrei sind: Die Rohstoffe wurden auf Flaechen erzeugt, die nach dem 31. Dezember 2020 nicht entwaldet wurden. Fuer Holz gilt zusaetzlich, dass keine Waldschaedigung verursacht wurde.
- Legal erzeugt wurden: Die Erzeugung entspricht den einschlaegigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes (Landnutzungsrechte, Umweltschutz, Arbeitsrecht, Steuern, Handelsvorschriften).
- Von einer Sorgfaltserklaerung (DDS) abgedeckt sind, die vor dem Inverkehrbringen im EU-Informationssystem abgegeben wurde.
Sorgfaltspflicht: Geolokalisierung, Risikobewertung, DDS
Das Herzstueck der EUDR ist die dreistufige Sorgfaltspflicht:
1. Informationsanforderungen
Marktteilnehmer muessen Informationen ueber die Ware sammeln - darunter Beschreibung, Menge, Erzeugerland und vor allem die Geolokalisierungskoordinaten aller Grundstuecke, auf denen die Rohstoffe erzeugt wurden. Diese Geodaten sind das entscheidende Novum: Sie ermoeglichen es, jede Lieferung bis auf das konkrete Anbaugrundstueck zurueckzuverfolgen und mit Satellitendaten abzugleichen.
2. Risikobewertung
Anhand der gesammelten Informationen ist das Risiko zu bewerten, dass die Ware nicht konform ist. Dabei spielt das Laender-Benchmarking eine Rolle: Die EU stuft Erzeugerlaender in die Kategorien niedriges, normales oder hohes Risiko ein. Fuer Waren aus Laendern mit niedrigem Risiko gilt eine vereinfachte Sorgfaltspflicht.
3. Risikominderung
Ist das Risiko nicht vernachlaessigbar, muessen Massnahmen ergriffen werden, um es zu senken - etwa zusaetzliche Nachweise, Audits oder unabhaengige Kontrollen.
Die Sorgfaltserklaerung wird anschliessend elektronisch ueber das zentrale EU-Informationssystem (aufgebaut auf der TRACES-Plattform) abgegeben. Das System vergibt eine Referenznummer, die in der Lieferkette weitergegeben werden kann.
EUDR-Zeitplan: Ab wann gilt was?
Die Anwendung der EUDR wurde zweimal verschoben. Der aktuelle Stand:
- 29. Juni 2023: EUDR in Kraft getreten.
- Dezember 2024: Erste Verschiebung um ein Jahr.
- Dezember 2025: Zweite Verschiebung um ein weiteres Jahr, zusammen mit einem Vereinfachungspaket, das den Umfang der Datenuebermittlung deutlich reduziert (die Kommission rechnet mit rund 75 Prozent geringeren jaehrlichen Befolgungskosten).
- 30. Dezember 2026: Anwendungsbeginn fuer grosse und mittlere Unternehmen.
- 30. Juni 2027: Anwendungsbeginn fuer Kleinst- und Kleinunternehmen sowie natuerliche Personen.
Die Kommission hat bestaetigt, dass es keine weitere Verschiebung geben wird und der Verordnungstext nicht erneut geoeffnet wird. Unternehmen sollten sich daher fest auf den 30. Dezember 2026 vorbereiten.
Warum EUDR und Digitaler Produktpass zusammengehoeren
Auf den ersten Blick sind EUDR und Digitaler Produktpass zwei getrennte Pflichten mit unterschiedlichen Meldewegen. Inhaltlich verlangen beide jedoch dasselbe Grundprinzip: produktbezogene, rueckverfolgbare und digital verfuegbare Daten ueber die Herkunft und Zusammensetzung einer Ware.
- Die EUDR verlangt Herkunft, Geolokalisierung und Lieferkettennachweise pro Charge.
- Der Digitale Produktpass verlangt Materialzusammensetzung, Herkunft, Lieferkettenakteure und Lebenszyklusdaten.
Bei Produktgruppen wie Moebeln (Holz) oder Schuhen und Textilien (Leder, Kautschuk) treffen beide Regelwerke denselben Hersteller. Wer die zugrunde liegenden Herkunfts- und Materialdaten einmal sauber, produktbezogen und maschinenlesbar strukturiert, kann sie fuer beide Zwecke wiederverwenden, statt getrennte Datensilos zu pflegen.
Wichtig zur Klarstellung: Der Digitale Produktpass ersetzt nicht die EUDR-Meldung - die Sorgfaltserklaerung wird weiterhin im EU-Informationssystem abgegeben. Aber die DDS-Referenznummer und die zugehoerigen Herkunftsdaten lassen sich im Produktpass hinterlegen und ueber denselben QR-Code sichtbar machen, der zum DPP fuehrt. myDPP bildet diese Datenbasis produktzentriert ab und stellt sie ueber den GS1 Digital Link bereit.
Was sollten Unternehmen jetzt tun?
1. Betroffenheit pruefen
Gleichen Sie Ihr Produktportfolio mit Anhang I der EUDR ab. Enthalten Ihre Produkte Holz, Leder, Kautschuk, Kaffee, Kakao, Soja oder Palmoel?
2. Lieferkette kartieren
Ermitteln Sie fuer jede betroffene Ware das Erzeugerland und die Geolokalisierung der Anbauflaechen. Klaeren Sie mit Ihren Lieferanten, wer die Geodaten liefert.
3. Rolle bestimmen
Sind Sie Marktteilnehmer (Operator) oder Haendler (Trader)? Davon haengt ab, ob Sie eine eigene Sorgfaltserklaerung abgeben oder eine bestehende DDS-Referenznummer weiterreichen.
4. Datenbasis aufbauen
Erfassen Sie Herkunft, Material und Lieferkettennachweise strukturiert und produktbezogen - nicht in getrennten Listen je Compliance-Pflicht.
5. EUDR- und DPP-Daten zusammenfuehren
Nutzen Sie eine gemeinsame Produktdatenquelle fuer EUDR-Sorgfalt, Digitalen Produktpass und weitere Nachhaltigkeitspflichten, damit Herkunfts- und Materialdaten nur einmal gepflegt werden.
Haeufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist die EUDR einfach erklaert?
Die EUDR ist eine EU-Verordnung, die den Handel mit Produkten verbietet, deren Rohstoffe zu Entwaldung nach dem 31. Dezember 2020 beigetragen haben. Betroffene Unternehmen muessen die Herkunft nachweisen, Geolokalisierungsdaten erfassen und eine Sorgfaltserklaerung abgeben.
Fuer welche Produkte gilt die EUDR?
Fuer sieben Rohstoffe - Rinder, Kakao, Kaffee, Oelpalme, Kautschuk, Soja und Holz - und daraus hergestellte Produkte wie Leder, Schokolade, Moebel, Papier, Reifen und Sojafuttermittel.
Ab wann gilt die EUDR?
Nach zwei Verschiebungen gilt sie fuer grosse und mittlere Unternehmen ab dem 30. Dezember 2026 und fuer Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2027.
Was ist eine Sorgfaltserklaerung (DDS)?
Die Due Diligence Statement ist eine elektronische Erklaerung, mit der ein Unternehmen bestaetigt, seine Sorgfaltspflicht erfuellt zu haben. Sie wird vor dem Inverkehrbringen im EU-Informationssystem abgegeben und erhaelt eine Referenznummer.
Was hat die EUDR mit dem Digitalen Produktpass zu tun?
Beide beruhen auf produktbezogenen Herkunfts-, Material- und Lieferkettendaten. Der DPP ersetzt die EUDR-Meldung nicht, kann aber die DDS-Referenznummer und Herkunftsdaten tragen. Eine gemeinsame Datenbasis vermeidet Mehrfacherfassung.
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- EUDR-Verschiebung — aktueller Stand und die Fristen bis 30. Dezember 2026
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