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EU-Spielzeugverordnung (EU 2025/2509): der DPP wird Pflicht

Die neue EU-Spielzeugverordnung (EU) 2025/2509 macht den Digitalen Produktpass fuer jedes Spielzeug verbindlich — und laesst ihn die EU-Konformitaetserklaerung ersetzen. Welche Daten der DPP tragen muss, Datentraeger, Chemikalienregeln und der Weg zum 1. August 2030.

Autor: myDPP Team

EU-Spielzeugverordnung (EU 2025/2509): der DPP wird Pflicht

Bisher war der Digitale Produktpass vor allem eine Oekodesign-Geschichte: Die ESPR setzt den Rahmen, delegierte Rechtsakte fuellen ihn Kategorie fuer Kategorie. Die neue Spielzeugverordnung veraendert dieses Bild. Sie ist der erste EU-Rechtsakt, in dem ein Digitaler Produktpass kein Zusatz ist, sondern der primaere Konformitaetsnachweis — und er ersetzt jenes Dokument, das die CE-Konformitaet jahrzehntelang getragen hat: die EU-Konformitaetserklaerung.

Die Verordnung (EU) 2025/2509 ueber die Sicherheit von Spielzeug wurde am 12. Dezember 2025 im Amtsblatt veroeffentlicht und trat am 1. Januar 2026 in Kraft. Ihre materiellen Anforderungen — einschlieszlich der DPP-Pflicht — gelten ab dem 1. August 2030. Dieser Artikel erklaert, was die Verordnung verlangt, welche Daten der Spielzeug-DPP tragen muss, wie er sich zum Digitalen Produktpass unter der ESPR verhaelt und was Spielwarenunternehmen in der Uebergangszeit tun sollten.


Das Wichtigste in Kuerze

  • Die Verordnung (EU) 2025/2509 (Spielzeugverordnung, TSR) ersetzt die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG. Sie trat am 1. Januar 2026 in Kraft und gilt ab dem 1. August 2030 — eine Uebergangsfrist von 54 Monaten.
  • Ein Digitaler Produktpass ist fuer jedes Spielzeug verpflichtend, das auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wird — und er ersetzt die EU-Konformitaetserklaerung als primaeren Konformitaetsnachweis.
  • Der DPP ist ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz, der ueber ein dauerhaftes eindeutiges Produktkennzeichen mit dem Spielzeug verknuepft und ueber einen Datentraeger (QR-Code oder Vergleichbares) am Spielzeug oder an seinem Etikett erreichbar ist — vor dem Kauf zugaenglich.
  • Er muss in der oder den Amtssprachen der Mitgliedstaaten verfuegbar sein, in denen das Spielzeug verkauft wird, und mindestens zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen erreichbar bleiben.
  • Vor dem Inverkehrbringen meldet der Wirtschaftsakteur Produktkennzeichen und Akteurskennzeichen an das unter der ESPR eingerichtete zentrale EU-Register — dieselbe Infrastruktur, die auch der horizontale DPP nutzt.
  • Die Chemikalienregeln werden deutlich strenger: generisches Verbot von CMR-Stoffen, endokrinen Disruptoren, Sensibilisierern und persistenten Stoffen sowie ein Verbot der absichtlichen Verwendung von PFAS mit engen technischen Ausnahmen.
  • myDPP fuehrt keine Sicherheitsbewertung durch, macht keine chemischen Pruefungen, ist keine notifizierte Stelle und gibt keine Konformitaetserklaerungen ab. myDPP speichert, versioniert und kommuniziert die verifizierten Produktdaten und den Datentraeger, der sie oeffnet.

Was die Spielzeugverordnung ist

Die TSR ist die Neufassung des EU-Spielzeugrechts. Das alte Regime, die Richtlinie 2009/48/EG, musste in 27 nationale Gesetze umgesetzt werden; eine Verordnung gilt unmittelbar und einheitlich in der ganzen Union. Allein dieser Wechsel beseitigt eine jahrelange Quelle abweichender nationaler Auslegung — bei einer Produktgruppe, die fast vollstaendig grenzueberschreitend verkauft wird.

Auch inhaltlich aendert sich viel. Die Verordnung wurde um drei Probleme herum geschrieben, die die Richtlinie von 2009 schlecht loeste: Chemikalien, deren Risiken erst nach 2009 deutlich wurden; Spielzeug, das ueber Online-Marktplaetze direkt aus Drittlaendern an Verbraucher geht; und Konformitaetsunterlagen, die nur auf Papier existierten — in einem Ordner beim Hersteller. Der DPP ist die Antwort auf das dritte Problem und, mittelbar, auf das zweite.

Zeitplan

DatumMeilenstein
25. November 2025Verordnung angenommen
12. Dezember 2025Veroeffentlichung im Amtsblatt der EU
1. Januar 2026Inkrafttreten; Artikel 28–44 und 49–55 anwendbar (notifizierte Stellen, Verwaltungs- und Ermaechtigungsvorschriften)
1. August 2030Allgemeine Anwendung — alle materiellen Anforderungen, einschlieszlich DPP-Pflicht
1. August 2030Richtlinie 2009/48/EG aufgehoben; richtlinienkonformes Spielzeug darf bis zu diesem Datum in Verkehr gebracht werden
1. Februar 2031EU-Baumusterpruefbescheinigungen nach der alten Richtlinie verlieren ihre Gueltigkeit

Die Kommission wird vor der allgemeinen Anwendung einen delegierten Rechtsakt mit den technischen Spezifikationen des Spielzeug-DPP erlassen. Bis dahin sind die Datenfelder aus der Verordnung bekannt — die genauen Formate, Protokolle und Interoperabilitaetsanforderungen nicht.

Der Digitale Produktpass fuer Spielzeug

Er ersetzt die Konformitaetserklaerung

Das ist die folgenreichste Verschiebung. Im klassischen New Legislative Framework stellt der Hersteller eine EU-Konformitaetserklaerung aus — ein unterzeichnetes Dokument, das Produkt, anwendbare Rechtsvorschriften, verwendete harmonisierte Normen und gegebenenfalls die notifizierte Stelle nennt. Unter der TSR tritt der DPP an diese Stelle: Der Pass selbst traegt die Konformitaetserklaerung und wird zu dem, was Marktueberwachung, Zoll, Handel und Verbraucher konsultieren.

Fuer die Compliance-Arbeit ist das keine Kosmetik. Eine Konformitaetserklaerung wird einmal pro Produktmodell erstellt und archiviert. Ein DPP ist ein lebender, adressierbarer Datensatz, der zehn Jahre lang korrekt, erreichbar und versioniert bleiben muss — damit wird aus einer Dokumentationspflicht eine Datenmanagement-Pflicht.

Welche Daten der DPP enthalten muss

Die Verordnung legt den verpflichtenden Inhalt fest. Bestaetigte Elemente sind unter anderem:

  • das eindeutige Produktkennzeichen und ein klares Farbbild des Spielzeugs in ausreichender Qualitaet zur Identifikation;
  • Name, eingetragener Handelsname, Adresse und Kontaktdaten des Herstellers samt eindeutigem Akteurskennzeichen sowie, sofern zutreffend, des Importeurs;
  • eine Konformitaetserklaerung mit der Verordnung nebst Verweisen auf die anwendbaren EU-Rechtsvorschriften und die angewandten harmonisierten Normen oder gemeinsamen Spezifikationen;
  • die CE-Kennzeichnung und den Warencode;
  • Angaben zur notifizierten Stelle, wenn eine Konformitaetsbewertungsstelle beteiligt war;
  • Gebrauchsanleitung, Sicherheitsinformationen und Warnhinweise, einschlieszlich der Liste enthaltener allergener Duftstoffe;
  • einen Kontaktweg zum verantwortlichen Wirtschaftsakteur fuer Sicherheitsbedenken und Beschwerden;
  • einen Verweis auf den DPP-Dienstleister, der die Sicherungskopie vorhaelt.

Ausdruecklich nicht in den Pass gehoeren personenbezogene Daten von Kunden. Er ist ein Produktdatensatz, kein Kundendatensatz.

Der Datentraeger

Der DPP wird ueber einen Datentraeger erreicht — QR-Code, Barcode oder ein vergleichbares maschinenlesbares Element —, verknuepft mit einem dauerhaften eindeutigen Produktkennzeichen. Der Traeger muss physisch am Spielzeug selbst oder an einem daran befestigten Etikett vorhanden sein. Nur wenn das wegen Groesze oder Art des Spielzeugs nicht moeglich ist, darf er auf der Verpackung oder auf beigefuegten Unterlagen angebracht werden. Im Fernabsatz muss er vor dem Kauf zugaenglich sein.

Wer schon mit GS1-Kennzeichen arbeitet, ist hier auf bekanntem Boden: Dieselbe Identitaetsschicht, die eine GTIN traegt, kann auf einen Pass aufloesen. Unser Vergleich von QR-Code und GS1 Digital Link behandelt die Abwaegung zwischen einer einfachen URL im QR-Code und einem standardbasierten Resolver.

Sprachen, Verfuegbarkeit und Register

Drei operative Anforderungen verdienen besondere Aufmerksamkeit, weil sie die Systemarchitektur praegen und nicht nur den Papierkram:

  • Sprache — die Informationen muessen in der oder den Amtssprachen jedes Mitgliedstaats vorliegen, in dem das Spielzeug in Verkehr gebracht wird. Fuer EU-weit verkauftes Spielzeug ist das ein Uebersetzungs- und Content-Governance-Thema auf Produktdatenebene.
  • Zehn Jahre — der DPP muss mindestens zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen verfuegbar bleiben, unabhaengig davon, ob das Modell noch verkauft wird, der Lieferant noch existiert oder das interne System inzwischen ersetzt wurde. Es geht um Dauerhaftigkeit, nicht nur um Veroeffentlichung.
  • Das Register — vor dem Inverkehrbringen meldet der Wirtschaftsakteur das eindeutige Produktkennzeichen und sein Akteurskennzeichen an das unter der ESPR eingerichtete zentrale EU-Register. Der Spielzeug-DPP haengt sich damit an die horizontale DPP-Infrastruktur an, statt eine parallele zu schaffen.

DPP-Dienstleister

Die Verordnung erkennt an, dass die meisten Hersteller Paesse nicht selbst hosten werden. Ein DPP-Dienstleister ist ein unabhaengiger Dritter, den der Wirtschaftsakteur beauftragt, die Passdaten zu verarbeiten und eine Sicherungskopie vorzuhalten. Der Verweis auf diesen Dienstleister ist selbst Teil des Passinhalts.

Ein Punkt ist unmissverstaendlich: Die Auslagerung der Technik lagert die Verantwortung nicht aus. Der Hersteller bleibt vollumfaenglich verantwortlich fuer Richtigkeit, Vollstaendigkeit und Rechtskonformitaet aller Angaben im DPP.

Strengere Chemikalienanforderungen

Die TSR geht weiter in Richtung eines generischen, gefahrenbasierten Ansatzes: Stoffe werden aufgrund ihrer Einstufung beschraenkt, nicht erst nachdem ein spielzeugspezifischer Grenzwert verhandelt wurde. Im Ueberblick:

  • CMR-Stoffe — karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch, Kategorien 1A, 1B und 2, sind verboten.
  • Endokrine Disruptoren (Kategorien 1 und 2), Stoffe mit spezifischer Zielorgantoxizitaet, Atemwegssensibilisierer sowie Hautsensibilisierer der Kategorie 1A sind verboten.
  • PFAS — die absichtliche Verwendung per- und polyfluorierter Alkylsubstanzen in Spielzeug oder in mikrostrukturell abgegrenzten Teilen von Spielzeug ist verboten. Es gibt enge technische Ausnahmen, etwa fuer bestimmte Edelstahl- und leitfaehige Komponenten sowie fuer Neodym-Magnete.
  • Bisphenol A — es gilt ein strengerer Migrationsgrenzwert (0,005 mg/l).
  • Allergene Duftstoffe — die gelisteten Duftstoffe sind verboten, sofern sie nicht technisch unvermeidbar und unter 10 mg/kg sind; am strengsten sind die Regeln fuer Spielzeug fuer Kinder unter 36 Monaten und fuer Spielzeug, das in den Mund genommen werden soll.
  • N-Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe — neue, nach Spielzeugart und Altersgruppe differenzierte Grenzwerte.
  • Biozidprodukte — nicht zulaessig, ausgenommen Spielzeug, das im Freien bleiben soll.

Datentechnisch ist entscheidend, dass diese Pflichten Nachweise erzeugen: Lieferantenerklaerungen, Pruefberichte, Material- und Stoffdaten je Komponente. Liegen diese Nachweise bereits in einem strukturierten Produktdatenmodell, wird die Stoffseite des DPP eine Abfrage statt eines Projekts. Spielzeug sind zudem Erzeugnisse im Sinne von REACH — damit gehoeren die SCIP-Datenbank und die SVHC-Meldepflichten in dasselbe Datengespraech.

Sicherheitsbewertung, technische Unterlagen und Lieferkette

Vor dem Inverkehrbringen muss der Hersteller eine Sicherheitsbewertung durchfuehren, die die relevanten Gefahren abdeckt — mechanische, physikalische, Entflammbarkeit, chemische, elektrische, Hygiene und Radioaktivitaet — und dabei die besonderen Vulnerabilitaeten von Kindern sowie die kombinierte Exposition gegenueber Chemikalien beruecksichtigt. Das Ergebnis geht in die technischen Unterlagen.

Die Verordnung verteilt Pflichten auch entlang der Kette. Importeure und Haendler haben Pruef- und Marktueberwachungspflichten. Fulfilment-Dienstleister muessen Spielzeug bei Lagerung, Verpackung und Versand mit der erforderlichen Sorgfalt behandeln, duerfen die Konformitaet nicht beeintraechtigen und muessen bei Ruecknahmen und Rueckrufen mitwirken. Online-Marktplaetze muessen ihre Schnittstellen so gestalten, dass Haendler CE-Kennzeichnung, verpflichtende Warnhinweise und einen Link zum DPP vor dem Kauf anzeigen koennen — so erreicht der Pass den Kaeufer im Fernabsatz.

TSR, CE-Kennzeichnung und GPSR — wie sie zusammenspielen

Drei Regime beruehren ein Spielzeug, und sie leisten Verschiedenes:

  • Die TSR ist das sektorspezifische Harmonisierungsrecht. Sie setzt die wesentlichen Sicherheitsanforderungen, die Chemikaliengrenzwerte, die Konformitaetsbewertungsverfahren und ab 2030 den DPP.
  • Die CE-Kennzeichnung bleibt. CE ist die Erklaerung des Herstellers, dass das Produkt die anwendbaren Unionsanforderungen erfuellt; die TSR aendert, wie diese Konformitaet nachgewiesen wird (DPP statt Konformitaetserklaerung), nicht die Kennzeichnung selbst. Die CE-Kennzeichnung ist eines der verpflichtenden DPP-Datenfelder.
  • Die GPSR ist das horizontale Sicherheitsnetz. Weil Spielzeug sektorspezifisches Harmonisierungsrecht hat, greift die GPSR nur fuer Sicherheitsaspekte und Risiken, die die TSR nicht abdeckt — dazu ihre Fernabsatz- und Marktplatzmechanik und das Safety Gate.

Ein Spielzeug traegt also CE-Kennzeichnung, erfuellt die TSR und faellt fuer alles, was die TSR offen laesst, auf die GPSR zurueck.

Der Spielzeug-DPP und der DPP unter der ESPR

Es lohnt sich, das Verhaeltnis praezise zu benennen, denn die beiden Paesse sind nicht dieselbe Sache in zwei Anlaeufen.

Die ESPR ist der horizontale Rahmen: Sie definiert, was ein Digitaler Produktpass ist, richtet Register und Webportal ein und delegiert die kategoriespezifischen Datenanforderungen an kuenftige delegierte Rechtsakte. Ihr Fokus ist Nachhaltigkeit — Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Rezyklatanteil, CO2-Fuszabdruck, besorgniserregende Stoffe.

Die TSR nutzt dieselbe Infrastruktur fuer einen anderen Zweck: Konformitaet und Sicherheit. Der Spielzeugpass wird im ESPR-Register registriert und ueber denselben Typ Datentraeger erreicht, aber sein verpflichtender Inhalt sind Konformitaetsnachweise, Warnhinweise und Rueckverfolgbarkeit statt Oekodesign-Kennzahlen. Nachhaltigkeitsangaben fuer Spielzeug werden spaeter erwartet, ueber einen delegierten Rechtsakt der ESPR — dann bedient ein Pass pro Spielzeug beide Zwecke.

Die praktische Lesart fuer ein Spielwarenunternehmen: Sie werden nicht zwei Paesse bauen. Sie werden ein Produktdatenfundament bauen, das gut genug ist, 2030 einen sicherheitsgetriebenen Pass und spaeter eine oekodesigngetriebene Erweiterung zu tragen. Das ist ein Argument dafuer, die Sache als Produktdatenmanagement zu behandeln und nicht als Dokumentenuebung.

Und klar zur eigenen Rolle: myDPP fuehrt keine Sicherheitsbewertungen durch, macht keine chemischen oder mechanischen Pruefungen, ist keine notifizierte Stelle und gibt keine Konformitaetserklaerungen ab. Diese Verantwortung liegt bei Herstellern, Importeuren und Konformitaetsbewertungsstellen. Was myDPP tut: die verifizierten Produktdaten speichern, versionieren und kommunizieren — Kennzeichen, Akteursangaben, Konformitaetsverweise, Warnhinweise, Dokumentenlinks — und den aufloesbaren Datentraeger bereitstellen, ueber den diese Daten bei dem ankommen, der das Spielzeug scannt.

Was Spielwarenunternehmen jetzt tun sollten

1. Das Portfolio gegen die neuen Chemikalienregeln pruefen

Die 54 Monate Uebergang sind ueberwiegend Chemie, nicht Software. Identifizieren Sie Spielzeug und Komponenten, die vom PFAS-Verbot, den generischen CMR- und Disruptor-Verboten, dem Bisphenol-A-Grenzwert und den Duftstoffregeln betroffen sind. Reformulierung und Neubeschaffung haben die laengsten Vorlaufzeiten in dieser Verordnung.

2. Entscheiden, woher das Produktkennzeichen kommt

Der DPP haengt an einem dauerhaften eindeutigen Produktkennzeichen. Entscheiden Sie jetzt, ob das ein GS1-Kennzeichen, ein internes Schema oder eine Mischung ist — und stellen Sie sicher, dass es ueber Verpackungswechsel, Lieferanten und Systemmigrationen stabil bleibt. Identitaet nachtraeglich einzuziehen ist teuer.

3. Die zu veroeffentlichenden Daten inventarisieren

Nehmen Sie die Liste des Pflichtinhalts und pruefen Sie Feld fuer Feld, wo die Angabe heute liegt: Hersteller- und Importeurdaten, angewandte harmonisierte Normen, Verweis auf die notifizierte Stelle, Warnhinweise, Liste allergener Duftstoffe, Produktbild, Warencode. Die Luecken, die Sie finden, sind das eigentliche Projekt.

4. Uebersetzungen und zehn Jahre einplanen

Warnhinweise und Anleitungen muessen in den Sprachen jedes Marktes vorliegen, in dem das Spielzeug verkauft wird, und der Pass muss ein Jahrzehnt ueberdauern. Beides spricht fuer eine gepflegte Quelle fuer Produktinhalte statt marktweiser Tabellen.

5. Vertrieb und E-Commerce frueh einbinden

Marktplatz-Schnittstellen muessen CE-Kennzeichnung, Warnhinweise und DPP-Link vor dem Kauf zeigen. Das beruehrt Produktfeeds, Verpackungsgestaltung und Etikettendesign — Teams, die zu Compliance-Projekten meist viel zu spaet eingeladen werden. Unsere DPP-Checkliste fuehrt durch die Reihenfolge.

Haeufig gestellte Fragen (FAQ)

Ab wann ist der Spielzeug-DPP Pflicht?

Ab dem 1. August 2030. Die Verordnung trat am 1. Januar 2026 in Kraft, die materiellen Anforderungen — einschlieszlich DPP — gelten aber erst ab dem 1. August 2030. Spielzeug, das der Richtlinie 2009/48/EG entspricht, darf bis dahin in Verkehr gebracht werden.

Ersetzt der DPP bei Spielzeug wirklich die EU-Konformitaetserklaerung?

Ja. Unter der Verordnung (EU) 2025/2509 uebernimmt der Digitale Produktpass die Rolle der EU-Konformitaetserklaerung als primaeren Nachweis, dass ein Spielzeug konform ist. Die CE-Kennzeichnung selbst bleibt und ist eines der verpflichtenden Datenfelder im Pass.

Wohin muss der QR-Code?

Auf das Spielzeug selbst oder auf ein daran befestigtes Etikett. Nur wenn das wegen Groesze oder Art des Spielzeugs nicht moeglich ist, darf er auf die Verpackung oder auf beigefuegte Unterlagen. Im Online-Verkauf muss er vor dem Kauf zugaenglich sein.

Wie lange muss ein Spielzeug-DPP online bleiben?

Mindestens zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen — unabhaengig davon, ob das Modell noch verkauft wird.

Ist der Spielzeug-DPP dasselbe wie der ESPR-Pass?

Er nutzt dieselbe Infrastruktur — das zentrale EU-Register und einen datentraegerbasierten Pass —, aber sein Pflichtinhalt sind Konformitaets-, Sicherheits- und Rueckverfolgbarkeitsdaten statt Oekodesign-Kennzahlen. Nachhaltigkeitsdaten fuer Spielzeug werden ueber einen spaeteren delegierten ESPR-Rechtsakt erwartet.

Brauchen wir weiterhin eine notifizierte Stelle?

Das haengt vom Konformitaetsbewertungsverfahren ab. Deckt eine harmonisierte Norm die anwendbaren Anforderungen vollstaendig ab, kann der Hersteller selbst bewerten; andernfalls greift die EU-Baumusterpruefung durch eine notifizierte Stelle. Ist eine notifizierte Stelle beteiligt, gehoeren ihre Angaben in den DPP.

Weiterlesen

Quellen

  • Verordnung (EU) 2025/2509 ueber die Sicherheit von Spielzeug — EUR-Lex
  • Richtlinie 2009/48/EG ueber die Sicherheit von Spielzeug — EUR-Lex
  • Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR) — EUR-Lex
  • Europaeische Kommission — Spielzeugsicherheit und Produktrecht