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CSRD: die Nachhaltigkeitsberichterstattung der EU und was sie mit dem DPP zu tun hat

Was die CSRD ist, welche Unternehmen nach der Omnibus-Reform noch berichtspflichtig sind, wie ESRS, doppelte Wesentlichkeit und der Zeitplan funktionieren und wie sich die CSRD-Berichterstattung mit dem Digitalen Produktpass ueberschneidet.

Autor: myDPP Team

CSRD: die Nachhaltigkeitsberichterstattung der EU und was sie mit dem DPP zu tun hat

Das Wichtigste in Kuerze

CSRD steht fuer Corporate Sustainability Reporting Directive - die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, geregelt durch die Richtlinie (EU) 2022/2464. Sie verpflichtet Unternehmen, jaehrlich nach einheitlichen Europaeischen Standards fuer die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) ueber Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen zu berichten - gepruefte Angaben, im Lagebericht, digital ausgezeichnet. Der Kern ist das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit: berichtet wird, was fuer das Unternehmen finanziell wesentlich ist und was das Unternehmen fuer Mensch und Umwelt bedeutet. Die Omnibus-Reform (in Kraft am 18. Maerz 2026) hat den Anwendungsbereich drastisch verkleinert: berichtspflichtig sind kuenftig nur noch Unternehmen mit mehr als 1 000 Beschaeftigten und ueber 450 Mio. Euro Nettoumsatz - rund 80 % der zuvor erfassten Unternehmen fallen heraus. CSRD ist eine Berichtspflicht auf Unternehmensebene, kein Produktkennzeichnungsgesetz, und ersetzt keinen Digitalen Produktpass. Aber beide stuetzen sich auf dieselben Umweltdaten pro Produkt. myDPP erstellt keinen CSRD-Bericht; es speichert und kommuniziert die geprueften Produktdaten, die sowohl der DPP als auch die produktbezogenen ESRS-Angaben brauchen.

Wenn Sie zunaechst die Grundlagen des Passes selbst kennenlernen moechten, empfehlen wir den Einstiegsartikel Digitaler Produktpass in 15 Minuten: Was DPP ist und warum die EU ihn einfuehrt.


Was ist die CSRD?

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist die EU-Richtlinie, die die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen auf ein einheitliches, verpflichtendes Fundament stellt. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie (EU) 2022/2464, in Kraft seit dem 5. Januar 2023. Sie loest die aeltere Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD, 2014/95/EU) ab und weitet Umfang, Detailtiefe und Anzahl der betroffenen Unternehmen erheblich aus.

Das Ziel: Nachhaltigkeitsangaben sollen so verlaesslich, vergleichbar und pruefbar werden wie Finanzangaben. Deshalb schreibt die CSRD vor, dass berichtet wird

  • im Lagebericht (nicht in einem separaten Freiwilligendokument),
  • nach den ESRS als einheitlichem Standardsatz,
  • mit externer Pruefung (zunaechst mit begrenzter Sicherheit, “limited assurance”),
  • und digital ausgezeichnet in einem maschinenlesbaren Format.

Fuer wen gilt die CSRD nach der Omnibus-Reform?

Der Anwendungsbereich der CSRD ist das derzeit bewegteste Thema. Urspruenglich sollte die Pflicht in mehreren Wellen bis hinunter zu kleineren grossen Unternehmen (ab 250 Beschaeftigten, 50 Mio. Euro Umsatz oder 25 Mio. Euro Bilanzsumme) und boersennotierten KMU reichen. Die Omnibus-Reform hat das grundlegend geaendert.

Das Omnibus-I-Paket wurde vom Europaeischen Parlament am 16. Dezember 2025 angenommen, vom Rat am 24. Februar 2026 endgueltig gebilligt, am 26. Februar 2026 im Amtsblatt veroeffentlicht und trat am 18. Maerz 2026 in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben zwoelf Monate Zeit fuer die Umsetzung in nationales Recht. Zwei Aenderungen sind zentral:

  • Deutlich hoehere Schwellen: Berichtspflichtig sind kuenftig nur Unternehmen mit mehr als 1 000 Beschaeftigten und ueber 450 Mio. Euro Nettoumsatz - statt der frueheren Marke von 250 Beschaeftigten und 50 Mio. Euro Umsatz. Damit fallen schaetzungsweise rund 80 % der zuvor erfassten Unternehmen aus dem direkten Anwendungsbereich.
  • “Stop the clock”: Bereits im Fruehjahr 2025 verschob eine erste Richtlinie den Beginn der Berichtspflicht fuer die spaeteren Wellen um zwei Jahre. Die verschaerften Schwellen gelten fuer Geschaeftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen.

Wichtig: Die groessten Unternehmen der ersten Welle, die bereits fuer das Geschaeftsjahr 2024 berichtet haben, bleiben in der Pflicht. Fuer alle anderen gilt: Wer die neuen Schwellen nicht erreicht, ist nicht mehr direkt berichtspflichtig - bleibt aber als Zulieferer oft mittelbar betroffen (siehe unten).

Was sind ESRS und doppelte Wesentlichkeit?

Die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) sind der inhaltliche Kern der CSRD - festgelegt in der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772. Sie definieren, welche Datenpunkte ein Unternehmen offenlegt, gegliedert in uebergreifende Standards und Themenstandards:

  • Umwelt (E1-E5): Klimawandel (E1), Umweltverschmutzung (E2), Wasser und Meeresressourcen (E3), Biodiversitaet (E4), Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (E5).
  • Soziales (S1-S4): eigene Belegschaft, Arbeitskraefte in der Wertschoepfungskette, betroffene Gemeinschaften, Verbraucher und Endnutzer.
  • Governance (G1): Geschaeftsgebaren.

Das Ordnungsprinzip ist die doppelte Wesentlichkeit (“doppelte Wesentlichkeitsanalyse”): Ein Thema ist zu berichten, wenn es entweder finanziell wesentlich ist (es beeinflusst Wert, Cashflow oder Risiken des Unternehmens) oder wirkungsbezogen wesentlich (das Unternehmen hat wesentliche Auswirkungen auf Mensch oder Umwelt) - oder beides. Erst die Wesentlichkeitsanalyse legt fest, welche ESRS-Datenpunkte tatsaechlich zu fuellen sind.

Fuer produzierende Unternehmen sind vor allem E1 (Klimawandel) und E5 (Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft) relevant - und genau diese beiden Standards fragen Daten ab, die auf Produktebene entstehen.

CSRD und der Digitale Produktpass: worin sie sich ueberschneiden

CSRD und Digitaler Produktpass sind zwei verschiedene Instrumente. Die CSRD berichtet auf Unternehmensebene ueber ein Geschaeftsjahr; der DPP beschreibt ein einzelnes Produkt ueber seinen Lebenszyklus. Trotzdem greifen sie auf dasselbe Datenfundament zurueck - denn viele ESRS-Angaben lassen sich nur aus Produkt- und Lieferkettendaten aggregieren.

  • E1 (Klimawandel): Die Berichterstattung ueber Treibhausgasemissionen, insbesondere Scope 3 entlang der Wertschoepfungskette, baut auf produktbezogenen CO2-Daten auf - demselben Product Carbon Footprint (PCF), der auch als Passfeld im DPP stehen kann.
  • E5 (Kreislaufwirtschaft): Rezyklatanteil, Materialzusammensetzung, Reparierbarkeit und Recyclingfaehigkeit sind ESRS-Datenpunkte - und zugleich Kernfelder des DPP unter der ESPR.
  • Verbindung zu anderen Regeln: Dieselben CO2-Daten liegen dem CBAM-Grenzausgleich und der verpflichtenden Fussabdruck-Erklaerung im Batteriepass zugrunde, und Umweltaussagen brauchen nach der EmpCo-Richtlinie belastbare Belege, wie unser Artikel zur Green Claims Directive zeigt.

Der gemeinsame Nenner ist ein auditierbares Datenfundament pro Produkt: Materialzusammensetzung, Herkunft, Energie, Lieferanten und der daraus abgeleitete CO2-Wert. Wer dieses Fundament sauber pflegt, bedient damit den DPP, die produktbezogenen ESRS-Angaben, CBAM und Umweltaussagen aus einer Quelle.

Auch ausserhalb des Anwendungsbereichs: der Wertschoepfungsketten-Effekt

Die Omnibus-Reform nimmt viele kleinere Unternehmen aus der direkten Pflicht - doch das bedeutet nicht, dass Nachhaltigkeitsdaten fuer sie irrelevant werden. Grosse, weiterhin berichtspflichtige Unternehmen muessen fuer ihre Wertschoepfungsketten-Angaben (etwa Scope-3-Emissionen oder Materialfluesse) Daten von ihren Zulieferern einholen. Ein KMU, das ausserhalb der CSRD steht, wird diese Anfragen dennoch bekommen.

Fuer solche Zulieferer sieht die EU einen freiwilligen, proportionalen Standard vor (VSME), der als Vorlage dient, um genau die Daten bereitzustellen, die grosse Kunden anfragen. Wer seine Produktdaten ohnehin strukturiert fuehrt - materialbezogen, mit Herkunft und CO2-Wert -, liefert diese Angaben mit deutlich geringerem Aufwand. Genau hier zahlt ein DPP-faehiges Produktdaten-Fundament doppelt: fuer den eigenen Pass und fuer die Datenanfragen aus der Lieferkette.

Was die CSRD nicht ist

Eine ehrliche Einordnung gehoert dazu, gerade weil CSRD und DPP oft im selben Atemzug genannt werden:

  • Die CSRD ist eine Berichtspflicht auf Unternehmensebene, kein Produktkennzeichnungsgesetz. Sie erzeugt keinen QR-Code und keine verbraucherbezogene Produktseite.
  • Ein Digitaler Produktpass ersetzt keinen CSRD-Bericht. Der Bericht wird im Lagebericht veroeffentlicht und geprueft, nicht ueber einen Pass.
  • myDPP erstellt keinen CSRD-Bericht, fuehrt keine Wesentlichkeitsanalyse durch und uebernimmt keine Pruefung. Der Bericht ist Sache des Unternehmens und seiner Wirtschaftspruefer; die ESRS-Auslegung Sache von Fachleuten.

Was ein Digitaler Produktpass - und myDPP - leistet, ist, die geprueften Umwelt- und Lieferkettendaten pro Produkt strukturiert zu speichern, zu versionieren und zu kommunizieren, sodass dieselben Zahlen fuer den DPP und fuer die produktbezogenen Teile der ESRS-Berichterstattung wiederverwendbar sind, statt in jedem System neu erfasst zu werden.

CSRD vorbereiten: fuenf Schritte

1. Betroffenheit pruefen

Gleichen Sie Ihr Unternehmen mit den neuen Omnibus-Schwellen ab (1 000 Beschaeftigte und 450 Mio. Euro Umsatz). Pruefen Sie auch, ob Sie als Zulieferer eines berichtspflichtigen Kunden mittelbar betroffen sind.

2. Wesentlichkeitsanalyse durchfuehren

Bestimmen Sie ueber die doppelte Wesentlichkeit, welche ESRS-Themen fuer Sie relevant sind. Fuer Hersteller stehen E1 (Klima) und E5 (Kreislaufwirtschaft) meist im Vordergrund.

3. Datenluecken identifizieren

Ordnen Sie den relevanten ESRS-Datenpunkten Ihre vorhandenen Datenquellen zu. Produktbezogene Angaben - CO2, Rezyklatanteil, Materialien - fehlen erfahrungsgemaess am haeufigsten.

4. Produktdaten-Fundament aufbauen

Erfassen Sie Materialzusammensetzung, Herkunft und PCF dort, wo sie ohnehin fuer den DPP gebraucht werden - so vermeiden Sie Doppelpflege fuer ESRS, DPP, CBAM und Green Claims.

5. Pruefung einplanen

Richten Sie sich darauf ein, dass die Angaben extern geprueft werden. Versionierte, nachvollziehbare Produktdaten erleichtern die Pruefung erheblich.

Haeufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist die CSRD einfach erklaert?

Die CSRD ist die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie verpflichtet grosse Unternehmen, nach einheitlichen ESRS-Standards ueber Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen zu berichten - gepruefte Angaben im Lagebericht, nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit.

Wer muss nach der Omnibus-Reform noch berichten?

Nach der am 18. Maerz 2026 in Kraft getretenen Omnibus-Reform nur noch Unternehmen mit mehr als 1 000 Beschaeftigten und ueber 450 Mio. Euro Nettoumsatz. Damit fallen rund 80 % der zuvor erfassten Unternehmen aus dem direkten Anwendungsbereich.

Ab wann gelten die neuen Schwellen?

Die verschaerften Schwellen gelten fuer Geschaeftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Unternehmen der ersten Welle, die bereits fuer 2024 berichtet haben, bleiben berichtspflichtig.

Was ist doppelte Wesentlichkeit?

Ein Thema ist zu berichten, wenn es entweder finanziell wesentlich ist (es beeinflusst den Unternehmenswert) oder wirkungsbezogen wesentlich (das Unternehmen hat wesentliche Auswirkungen auf Mensch oder Umwelt) - oder beides.

Ersetzt der Digitale Produktpass einen CSRD-Bericht?

Nein. Der CSRD-Bericht wird im Lagebericht veroeffentlicht und geprueft. Der DPP speichert und kommuniziert die zugrunde liegenden Produkt- und Umweltdaten, die auch die produktbezogenen ESRS-Angaben brauchen, uebernimmt aber nicht die Berichterstattung selbst.

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Quellen