regulierungen •

CSDDD: die EU-Lieferkettenrichtlinie und was sie mit dem DPP zu tun hat

Was die CSDDD ist, welche Unternehmen nach der Omnibus-Reform noch sorgfaltspflichtig sind, wie Sorgfaltspflichten, Zeitplan und Schwellen nach der Neufassung funktionieren und wie sich die Lieferketten-Sorgfaltspflicht mit dem Digitalen Produktpass ueberschneidet.

Autor: myDPP Team

CSDDD: die EU-Lieferkettenrichtlinie und was sie mit dem DPP zu tun hat

Das Wichtigste in Kuerze

CSDDD steht fuer Corporate Sustainability Due Diligence Directive - die EU-Richtlinie ueber die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit, geregelt durch die Richtlinie (EU) 2024/1760. Sie verpflichtet grosse Unternehmen, negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt entlang ihrer Aktivitaetskette zu ermitteln, zu verhindern, abzumildern und zu beenden - also einen risikobasierten Sorgfaltsprozess einzurichten. Die Omnibus-Reform (in Kraft am 18. Maerz 2026) hat den Anwendungsbereich drastisch verkleinert: erfasst sind kuenftig nur noch Unternehmen mit mehr als 5 000 Beschaeftigten und ueber 1,5 Mrd. Euro Nettoumsatz weltweit - die Zahl der direkt betroffenen Unternehmen sinkt von rund 13 000 auf etwa 6 000. Die CSDDD ist eine prozessbezogene Sorgfaltspflicht auf Unternehmensebene, kein Produktkennzeichnungsgesetz, und sie ersetzt keinen Digitalen Produktpass. Aber beide stuetzen sich auf dasselbe Fundament an Liefer- und Produktdaten. myDPP fuehrt keine Sorgfaltspruefung durch und erstellt keinen Sorgfaltsbericht; es speichert und kommuniziert die geprueften Produkt- und Lieferkettendaten, die sowohl der DPP als auch der Sorgfaltsprozess brauchen.

Wenn Sie zunaechst die Grundlagen des Passes selbst kennenlernen moechten, empfehlen wir den Einstiegsartikel Digitaler Produktpass in 15 Minuten: Was DPP ist und warum die EU ihn einfuehrt.


Was ist die CSDDD?

Die CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) ist die EU-Richtlinie, die Sorgfaltspflichten fuer Menschenrechte und Umwelt auf ein einheitliches, verpflichtendes Fundament stellt. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie (EU) 2024/1760, in Kraft seit dem 25. Juli 2024. Sie ergaenzt die CSRD-Berichtspflicht um eine Handlungspflicht: Wer nach der CSDDD erfasst ist, muss nicht nur berichten, sondern nachweislich handeln.

Der Kern ist ein risikobasierter Sorgfaltsprozess ueber die eigene Taetigkeit und die Aktivitaetskette (“chain of activities”) hinweg. Ein erfasstes Unternehmen muss

  • tatsaechliche und potenzielle negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt ermitteln,
  • diese Auswirkungen verhindern, abmildern oder beenden,
  • einen Beschwerdemechanismus vorhalten,
  • Massnahmen ueberwachen und
  • oeffentlich darueber kommunizieren.

Fuer wen gilt die CSDDD nach der Omnibus-Reform?

Der Anwendungsbereich ist das derzeit bewegteste Thema der CSDDD-Richtlinie. Urspruenglich sollte die Pflicht in mehreren Wellen bis hinunter zu Unternehmen ab 1 000 Beschaeftigten und 450 Mio. Euro Umsatz reichen. Die Omnibus-Reform hat das grundlegend geaendert.

Das Omnibus-I-Paket trat am 18. Maerz 2026 in Kraft und aendert die CSDDD in zentralen Punkten:

  • Deutlich hoehere Schwellen: erfasst sind kuenftig nur EU-Unternehmen mit mehr als 5 000 Beschaeftigten und ueber 1,5 Mrd. Euro Nettoumsatz weltweit (bzw. Nicht-EU-Unternehmen mit einem EU-Umsatz ueber 1,5 Mrd. Euro). Damit sinkt die Zahl der direkt erfassten Unternehmen von rund 13 000 auf etwa 6 000.
  • Neue Fristen: Die Umsetzung in nationales Recht ist bis zum 26. Juli 2028 vorgesehen, die erste Anwendung fuer alle erfassten Unternehmen einheitlich ab dem 26. Juli 2029 - die frueher gestaffelten Anwendungsdaten entfallen.
  • Fokus auf direkte Geschaeftspartner: Der Sorgfaltsprozess wird auf die direkten (Tier-1-)Geschaeftspartner und eine vorgelagerte Risikoeinstufung (“scoping”) ausgerichtet, statt jeden Partner der Kette einzeln zu kartieren. Tiefer in der Kette wird nur bei plausiblen Anhaltspunkten geprueft.
  • Seltenere Bewertung: Die regelmaessige Ueberpruefung wird von jaehrlich auf alle fuenf Jahre gestreckt.
  • Klimaplan und Haftung: Die Pflicht, den Klima-Uebergangsplan aktiv “umzusetzen”, wurde gestrichen; das EU-weit harmonisierte zivilrechtliche Haftungsregime wurde entfernt und dem nationalen Recht ueberlassen.

Wichtig: Wer die neuen Schwellen nicht erreicht, ist nicht mehr direkt sorgfaltspflichtig - bleibt aber als Zulieferer oft mittelbar betroffen (siehe unten).

CSDDD und das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Deutschland hat mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bereits ein nationales Gesetz mit aehnlicher Stossrichtung. Mit der CSDDD entsteht ein europaweiter Rahmen, an den das nationale Recht angeglichen wird - kuenftig gelten fuer sehr grosse Unternehmen die EU-Vorgaben, waehrend das LkSG entsprechend angepasst wird. Fuer betroffene Unternehmen heisst das: ein Sorgfaltsprozess, ein Datenfundament - nicht zwei parallele Systeme.

CSDDD und der Digitale Produktpass: worin sie sich ueberschneiden

CSDDD und Digitaler Produktpass sind zwei verschiedene Instrumente. Die CSDDD regelt einen Prozess auf Unternehmensebene - wie ein Unternehmen Risiken in seiner Kette managt; der DPP beschreibt ein einzelnes Produkt ueber seinen Lebenszyklus. Trotzdem greifen sie auf dieselben Liefer- und Produktdaten zurueck.

  • Herkunft und Lieferanten: Sorgfaltspflicht setzt voraus, dass ein Unternehmen weiss, woher Materialien stammen und wer seine Lieferanten sind. Genau diese Rueckverfolgbarkeit ist auch das Rueckgrat des DPP unter der ESPR.
  • Umweltdaten: Ressourcennutzung, Materialzusammensetzung und der Product Carbon Footprint (PCF) sind sowohl Risikoindikatoren fuer die Umwelt-Sorgfalt als auch Passfelder im DPP.
  • Produktbezogene Sorgfaltsregime: Die EUDR-Entwaldungsverordnung mit ihrer Geolokalisierung und Sorgfaltserklaerung und die batteriespezifische Lieferketten-Sorgfaltspflicht im Batteriepass sind produktbezogene Auspraegungen derselben Logik - und speisen sich aus denselben Daten.

Der gemeinsame Nenner ist ein auditierbares Datenfundament je Produkt und Lieferant: Herkunft, Materialien, Lieferanten und daraus abgeleitete Umweltkennzahlen. Wer dieses Fundament sauber pflegt, bedient damit den DPP, den CSDDD-Sorgfaltsprozess, EUDR und die CSRD-Berichterstattung aus einer Quelle.

Auch ausserhalb des Anwendungsbereichs: der Wertschoepfungsketten-Effekt

Die Omnibus-Reform nimmt viele Unternehmen aus der direkten Pflicht - doch Lieferkettendaten werden dadurch nicht irrelevant. Die verbleibenden sehr grossen Unternehmen muessen fuer ihren Sorgfaltsprozess Informationen von ihren direkten Geschaeftspartnern einholen. Ein Zulieferer ausserhalb der CSDDD wird solche Anfragen dennoch bekommen.

Die Reform begrenzt zwar, welche Daten grosse Unternehmen von kleinen und mittleren Partnern verlangen duerfen (“trickle-down”-Schutz). Trotzdem gilt: Wer seine Produkt- und Lieferantendaten ohnehin strukturiert fuehrt, beantwortet solche Anfragen mit deutlich geringerem Aufwand. Genau hier zahlt ein DPP-faehiges Datenfundament doppelt: fuer den eigenen Pass und fuer die Sorgfaltsanfragen aus der Lieferkette.

Was die CSDDD nicht ist

Eine ehrliche Einordnung gehoert dazu:

  • Die CSDDD ist eine prozessbezogene Sorgfaltspflicht auf Unternehmensebene, kein Produktkennzeichnungsgesetz. Sie erzeugt keinen QR-Code und keine verbraucherbezogene Produktseite.
  • Ein Digitaler Produktpass ersetzt keinen Sorgfaltsprozess. Er weist keine Menschenrechtsrisiken aus und ist kein Nachweis, dass Sorgfaltspflichten erfuellt wurden.
  • myDPP fuehrt keine Sorgfaltspruefung durch, bewertet keine Menschenrechtsrisiken und erstellt keinen Sorgfaltsbericht. Der Sorgfaltsprozess ist Sache des Unternehmens und seiner Fachfunktionen.

Was ein Digitaler Produktpass - und myDPP - leistet, ist, die geprueften Produkt- und Lieferkettendaten strukturiert zu speichern, zu versionieren und zu kommunizieren, sodass dieselben Angaben zu Herkunft, Materialien und Umweltkennzahlen fuer den DPP und fuer die Sorgfaltsdokumentation wiederverwendbar sind, statt in jedem System neu erfasst zu werden.

CSDDD vorbereiten: fuenf Schritte

1. Betroffenheit pruefen

Gleichen Sie Ihr Unternehmen mit den neuen Omnibus-Schwellen ab (5 000 Beschaeftigte und 1,5 Mrd. Euro Umsatz). Pruefen Sie auch, ob Sie als direkter Geschaeftspartner eines erfassten Kunden mittelbar betroffen sind.

2. Aktivitaetskette abbilden

Verschaffen Sie sich einen Ueberblick ueber Ihre direkten Geschaeftspartner und die vorgelagerten Materialstroeme - das ist die Basis fuer die Risikoeinstufung.

3. Datenluecken identifizieren

Ordnen Sie den Sorgfaltsanforderungen Ihre vorhandenen Datenquellen zu. Angaben zu Herkunft, Lieferanten und Umweltwirkung fehlen erfahrungsgemaess am haeufigsten.

4. Produkt- und Lieferantendaten-Fundament aufbauen

Erfassen Sie Herkunft, Materialzusammensetzung und PCF dort, wo sie ohnehin fuer den DPP gebraucht werden - so vermeiden Sie Doppelpflege fuer CSDDD, DPP, EUDR und CSRD.

5. Nachvollziehbarkeit sicherstellen

Richten Sie sich darauf ein, Massnahmen dokumentieren und kommunizieren zu muessen. Versionierte, nachvollziehbare Produkt- und Lieferantendaten erleichtern das erheblich.

Haeufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist die CSDDD einfach erklaert?

Die CSDDD ist die EU-Lieferkettenrichtlinie. Sie verpflichtet sehr grosse Unternehmen, negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt entlang ihrer Aktivitaetskette zu ermitteln, zu verhindern und zu beenden - also einen risikobasierten Sorgfaltsprozess einzurichten und darueber zu kommunizieren.

Wer ist nach der Omnibus-Reform noch erfasst?

Nach der am 18. Maerz 2026 in Kraft getretenen Omnibus-Reform nur noch Unternehmen mit mehr als 5 000 Beschaeftigten und ueber 1,5 Mrd. Euro Nettoumsatz weltweit. Damit sinkt die Zahl der direkt erfassten Unternehmen von rund 13 000 auf etwa 6 000.

Ab wann gilt die CSDDD?

Die Umsetzung in nationales Recht ist bis zum 26. Juli 2028 vorgesehen, die erste Anwendung fuer alle erfassten Unternehmen einheitlich ab dem 26. Juli 2029. Die frueher gestaffelten Anwendungsdaten entfallen.

Was ist der Unterschied zwischen CSDDD und CSRD?

Die CSRD ist eine Berichtspflicht (was ein Unternehmen offenlegt), die CSDDD eine Handlungspflicht (was ein Unternehmen in seiner Kette tatsaechlich tun muss). Beide gehoeren zum selben Omnibus-Paket und stuetzen sich auf dieselben Liefer- und Produktdaten.

Ersetzt der Digitale Produktpass einen Sorgfaltsprozess?

Nein. Der DPP weist keine Menschenrechtsrisiken aus und belegt keine erfuellte Sorgfaltspflicht. Er speichert und kommuniziert die zugrunde liegenden Produkt- und Lieferkettendaten, die der Sorgfaltsprozess ebenfalls braucht, uebernimmt aber nicht die Sorgfaltspruefung selbst.

Weiterlesen


Quellen