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CE-Kennzeichnung: Bedeutung, Pflicht und Bezug zum DPP

Was die CE-Kennzeichnung bedeutet, fuer welche Produkte sie Pflicht ist, wie man in sechs Schritten dorthin gelangt, was die EU-Konformitaetserklaerung ist und wie sich CE-Kennzeichnung und Digitaler Produktpass unter der ESPR ergaenzen.

Autor: myDPP Team

CE-Kennzeichnung: Bedeutung, Pflicht und Bezug zum DPP

Das Wichtigste in Kuerze

Die CE-Kennzeichnung ist die Erklaerung des Herstellers, dass ein Produkt die geltenden EU-Anforderungen an Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz erfuellt. “CE” steht fuer Conformite Europeenne (europaeische Konformitaet). Sie ist fuer Produkte, die unter eine der rund zwei Dutzend EU-Harmonisierungsvorschriften fallen - etwa Maschinen, Spielzeug, Elektrogeraete, Funkanlagen oder Medizinprodukte - verpflichtend, bevor sie im Europaeischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht werden. Die CE-Kennzeichnung ist kein Guetesiegel und kein Herkunftsnachweis; sie ist eine rechtliche Konformitaetserklaerung, die der Hersteller in eigener Verantwortung anbringt. Fuer den Digitalen Produktpass ist entscheidend: Unter der Oekodesign-Verordnung (ESPR) traegt ein Produkt kuenftig beides - die CE-Kennzeichnung fuer die Oekodesign-Anforderungen und einen DPP. Der Pass ist dabei das Medium, das die zugehoerige EU-Konformitaetserklaerung und die technische Dokumentation ueber den QR-Code zugaenglich macht.

Wenn Sie zunaechst die Grundlagen des Passes selbst kennenlernen moechten, empfehlen wir den Einstiegsartikel Digitaler Produktpass in 15 Minuten: Was DPP ist und warum die EU ihn einfuehrt.


Was bedeutet die CE-Kennzeichnung?

Die Abkuerzung CE steht fuer Conformite Europeenne - franzoesisch fuer “europaeische Konformitaet”. Mit dem Anbringen des CE-Zeichens erklaert der Hersteller in eigener Verantwortung, dass sein Produkt allen anwendbaren EU-Rechtsvorschriften entspricht und die darin festgelegten grundlegenden Anforderungen an Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz erfuellt.

Das CE-Zeichen ist damit vor allem eine Aussage ueber Rechtskonformitaet, nicht ueber Qualitaet. Es ist ein sichtbarer “Reisepass” fuer den EU-Binnenmarkt: Traegt ein Produkt die Kennzeichnung zu Recht, darf es im gesamten Europaeischen Wirtschaftsraum (EWR - die EU plus Norwegen, Island und Liechtenstein) ohne zusaetzliche nationale Zulassung frei verkehren.

Was die CE-Kennzeichnung nicht ist

Um Missverstaendnisse zu vermeiden, ist die Abgrenzung mindestens so wichtig wie die Definition:

  • Kein Qualitaetssiegel. Das CE-Zeichen sagt nichts ueber die Hochwertigkeit eines Produkts aus, sondern nur, dass es die gesetzlichen Mindestanforderungen erfuellt.
  • Kein Herkunftsnachweis. Es bedeutet nicht, dass ein Produkt in der EU hergestellt wurde. Auch Waren aus Drittlaendern muessen die Kennzeichnung tragen, wenn sie in den EWR eingefuehrt werden.
  • Keine Pruefung durch eine Behoerde. In den meisten Faellen erklaert der Hersteller die Konformitaet selbst. Nur bei hoeheren Risikoklassen ist eine unabhaengige Stelle beteiligt.
  • Kein “China Export”. Es kursiert die Behauptung, ein aehnliches Logo mit enger stehenden Buchstaben stehe fuer “China Export”. Ein solches offizielles Zeichen existiert nicht - ein missbraeuchlich oder falsch angebrachtes CE-Zeichen bleibt eine Ordnungswidrigkeit.

Fuer welche Produkte ist die CE-Kennzeichnung Pflicht?

Die CE-Kennzeichnung ist nicht fuer alle Produkte vorgeschrieben, sondern nur fuer jene, die unter eine der EU-Harmonisierungsvorschriften nach dem “New Legislative Framework” fallen. Dazu zaehlen rund zwei Dutzend Produktgruppen, darunter:

  • Maschinen (bis 19. Januar 2027 Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, ab 20. Januar 2027 die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230)
  • Spielzeug (Richtlinie 2009/48/EG)
  • Elektrische Betriebsmittel (Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU)
  • Elektromagnetische Vertraeglichkeit (Richtlinie 2014/30/EU)
  • Funkanlagen (Richtlinie 2014/53/EU)
  • Medizinprodukte (Verordnung (EU) 2017/745, MDR) und In-vitro-Diagnostika (Verordnung (EU) 2017/746)
  • Persoenliche Schutzausruestung (Verordnung (EU) 2016/425)
  • Bauprodukte, Druckgeraete, Gasgeraete, Aufzuege, Messgeraete und weitere

Ebenso wichtig ist, wofuer die CE-Kennzeichnung nicht gilt: Kosmetika, Lebensmittel, Chemikalien (REACH) und Arzneimittel haben eigene Regelungen und tragen kein CE-Zeichen. Wer ein Produkt in Verkehr bringt, muss also zuerst pruefen, welche Rechtsvorschrift ueberhaupt einschlaegig ist - und ob mehrere gleichzeitig gelten (ein elektrisches Spielzeug faellt beispielsweise unter mehrere Richtlinien).

Diese Aufzaehlung ist verkuerzt. Die vollstaendige Liste aller rund dreissig Rechtsakte, mit Nummern, Produktbereich und der Frage, wo schon ein Produktpass daran haengt, steht in welche Produkte brauchen eine CE-Kennzeichnung.

Wie kommt man zur CE-Kennzeichnung? Sechs Schritte

Der Weg zur rechtmaessigen CE-Kennzeichnung folgt in der Praxis sechs Schritten:

  1. Anwendbare Rechtsvorschriften bestimmen. Identifizieren Sie alle EU-Richtlinien und -Verordnungen, die fuer Ihr Produkt gelten.
  2. Anforderungen und harmonisierte Normen ermitteln. Harmonisierte Normen (im EU-Amtsblatt gelistet) begruenden die “Konformitaetsvermutung”: Wer sie einhaelt, gilt als konform mit den zugehoerigen Anforderungen.
  3. Konformitaetsbewertungsverfahren festlegen. Klaeren Sie, ob eine Selbsterklaerung genuegt oder ob eine benannte Stelle (Notified Body) eingebunden werden muss - das haengt von der Risikoklasse ab.
  4. Produkt pruefen und Konformitaet nachweisen. Fuehren Sie die erforderlichen Pruefungen durch und dokumentieren Sie die Ergebnisse.
  5. Technische Dokumentation erstellen und aufbewahren. Diese Unterlagen muessen den Behoerden ueber einen definierten Zeitraum (oft zehn Jahre) vorgelegt werden koennen.
  6. EU-Konformitaetserklaerung ausstellen und CE-Zeichen anbringen. Erst danach darf das Produkt in Verkehr gebracht werden.

Die EU-Konformitaetserklaerung

Die EU-Konformitaetserklaerung (Declaration of Conformity, DoC) ist das zentrale Dokument des Verfahrens. Darin erklaert der Hersteller unter Nennung des Produkts, der angewandten Rechtsvorschriften und Normen sowie gegebenenfalls der benannten Stelle, dass alle Anforderungen erfuellt sind. Ist eine benannte Stelle beteiligt, folgt ihrer vierstelligen Kennnummer auf das CE-Zeichen.

Was kostet die CE-Kennzeichnung?

Die CE-Kennzeichnung selbst wird nicht “gekauft”; es gibt keine Gebuehr fuer das Zeichen. Kosten entstehen durch Pruefungen, harmonisierte Normen, technische Dokumentation und - falls erforderlich - durch die benannte Stelle. Der Aufwand haengt daher stark von Produkt und Risikoklasse ab: Von einer reinen Selbsterklaerung bis zur aufwaendigen Baumusterpruefung ist alles moeglich.

CE-Kennzeichnung und der Digitale Produktpass unter der ESPR

Hier schliesst sich der Kreis zum DPP. Die Oekodesign-Verordnung (ESPR, Verordnung (EU) 2024/1781) baut auf demselben “New Legislative Framework” auf wie die klassischen CE-Vorschriften. Fuer die Oekodesign-Anforderungen, die die Kommission je Produktgruppe erlaesst, sieht die ESPR eine Konformitaetsbewertung, eine EU-Konformitaetserklaerung und die CE-Kennzeichnung vor.

Das bedeutet konkret: Ein Produkt, das unter eine ESPR-Delegierte-Verordnung faellt, traegt kuenftig zwei parallele Verpflichtungen:

  • die CE-Kennzeichnung als Nachweis, dass es die Oekodesign-Anforderungen erfuellt, und
  • einen Digitalen Produktpass, der die vorgeschriebenen Produktdaten strukturiert und maschinenlesbar bereitstellt.

Beide stuetzen sich auf dieselbe technische Dokumentation. Die EU-Konformitaetserklaerung, die angewandten harmonisierten Normen und - wo relevant - die Kennnummer der benannten Stelle sind genau die Art von Compliance-Nachweisen, die ein DPP aufnehmen und ueber den QR-Code beziehungsweise GS1 Digital Link zugaenglich machen kann. Der Batteriepass zeigt das Prinzip bereits: Konformitaetsangaben und Produktdaten liegen gemeinsam in einem digitalen Traeger.

Warum CE-Kennzeichnung und DPP zusammengehoeren

Aus Unternehmenssicht loesen CE-Kennzeichnung und DPP dasselbe Grundproblem - den Nachweis von Produktkonformitaet - auf zwei Ebenen: die CE-Kennzeichnung als rechtliche Erklaerung, der DPP als auffindbarer, aktueller Datentraeger fuer die dahinterliegenden Informationen. Wer die technische Dokumentation ohnehin fuer die CE-Kennzeichnung pflegt, hat einen grossen Teil der DPP-Datenbasis bereits beisammen.

Wichtig ist eine ehrliche Einordnung: Ein Digitaler Produktpass - und myDPP - fuehrt keine Konformitaetsbewertung durch und stellt keine CE-Kennzeichnung aus. Das CE-Zeichen setzt Pruefungen gegen harmonisierte Normen voraus, teils unter Beteiligung einer benannten Stelle - das leisten Pruefinstitute, nicht ein Datensystem. Was myDPP leistet, ist, die EU-Konformitaetserklaerung, die Dokumentenverweise und die relevanten Konformitaetsdaten zu speichern, zu versionieren und ueber den Pass kommunizierbar zu machen, sodass Behoerden, Haendler und Kunden sie an einer Stelle finden.

Haeufig gestellte Fragen (FAQ)

Was bedeutet die CE-Kennzeichnung einfach erklaert?

Sie ist die Erklaerung des Herstellers, dass ein Produkt alle geltenden EU-Anforderungen an Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz erfuellt und deshalb im Europaeischen Wirtschaftsraum verkauft werden darf.

Wofuer steht die Abkuerzung CE?

CE steht fuer Conformite Europeenne, franzoesisch fuer “europaeische Konformitaet”.

Wann ist die CE-Kennzeichnung erforderlich?

Immer dann, wenn ein Produkt unter eine EU-Harmonisierungsvorschrift faellt - etwa als Maschine, Spielzeug, Elektrogeraet, Funkanlage oder Medizinprodukt. Produkte wie Kosmetika, Lebensmittel oder Chemikalien tragen dagegen kein CE-Zeichen.

Gibt es ein “China Export”-Zeichen?

Nein. Ein offizielles “China Export”-Logo existiert nicht. Ein aehnlich aussehendes oder falsch angebrachtes CE-Zeichen ist ein Verstoss und kann von der Marktueberwachung geahndet werden.

Ersetzt der Digitale Produktpass die CE-Kennzeichnung?

Nein. Es sind zwei getrennte Pflichten. Der DPP ersetzt weder die Konformitaetsbewertung noch die CE-Kennzeichnung - er stellt die zugehoerigen Nachweise wie die EU-Konformitaetserklaerung digital und auffindbar bereit.

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Quellen