CBAM: der CO2-Grenzausgleich der EU und was er mit dem DPP zu tun hat
Was CBAM ist, welche Waren und Unternehmen die CBAM-Verordnung betrifft, wie der Zeitplan von der Uebergangsphase bis zur definitiven Phase ab 2026 aussieht, was die Omnibus-Vereinfachung geaendert hat und wie sich die CBAM-Berichtspflicht mit dem Product Carbon Footprint und dem Digitalen Produktpass ueberschneidet.
CBAM: der CO2-Grenzausgleich der EU und was er mit dem DPP zu tun hat
Das Wichtigste in Kuerze
CBAM steht fuer Carbon Border Adjustment Mechanism - den CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU, geregelt durch die CBAM-Verordnung (EU) 2023/956. Er bepreist die im Import “grauen” (eingebetteten) CO2-Emissionen bestimmter kohlenstoffintensiver Waren, damit importierte Produkte demselben CO2-Preis unterliegen wie in der EU hergestellte Waren unter dem EU-Emissionshandel (EU ETS). Betroffen sind zunaechst sechs Warengruppen: Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Duengemittel, Strom und Wasserstoff. Nach der Uebergangsphase (1. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2025), in der nur berichtet wurde, beginnt die definitive Phase ab dem 1. Januar 2026. Die Omnibus-Vereinfachung (Verordnung (EU) 2025/2083) hat die Regeln entschaerft: eine De-minimis-Schwelle von 50 Tonnen pro Importeur und Jahr nimmt rund 90 % der Importeure aus der Pflicht, und der Verkauf der CBAM-Zertifikate wurde auf Februar 2027 verschoben. CBAM ist kein Kennzeichnungsinstrument und ersetzt keinen Digitalen Produktpass - aber beide stuetzen sich auf dieselben CO2-Daten pro Produkt. myDPP fuellt keine CBAM-Erklaerung aus; es speichert und kommuniziert die geprueften Produktdaten, die CBAM und DPP gleichermassen brauchen.
Wenn Sie zunaechst die Grundlagen des Passes selbst kennenlernen moechten, empfehlen wir den Einstiegsartikel Digitaler Produktpass in 15 Minuten: Was DPP ist und warum die EU ihn einfuehrt.
Was ist CBAM?
CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) ist das Instrument der EU gegen das sogenannte Carbon Leakage - die Verlagerung CO2-intensiver Produktion in Laender mit laxerer Klimapolitik oder den Ersatz heimischer Produktion durch billigere, emissionsreiche Importe. Die Logik ist einfach: EU-Hersteller zahlen ueber den EU-Emissionshandel bereits einen Preis fuer ihre CO2-Emissionen. CBAM legt einen aequivalenten Preis auf die in Importen eingebetteten Emissionen, damit der Wettbewerb nicht denjenigen belohnt, der die geringsten Klimaanforderungen erfuellt.
Rechtsgrundlage ist die CBAM-Verordnung (EU) 2023/956, in Kraft seit dem 17. Mai 2023. CBAM ist ausdruecklich kein Zoll und kein Qualitaetssiegel. Es ist ein klimapolitischer Ausgleichsmechanismus, der an der Grenze ansetzt und schrittweise mit dem Auslaufen der kostenlosen ETS-Zertifikate fuer die betroffenen Branchen (2026 bis 2034) hochlaeuft.
Welche Waren und wer ist betroffen?
CBAM gilt zunaechst fuer sechs kohlenstoffintensive Warengruppen, identifiziert ueber ihre Zolltarifnummern (KN-Codes):
- Zement
- Eisen und Stahl (einschliesslich bestimmter nachgelagerter Produkte wie Schrauben und Bolzen)
- Aluminium
- Duengemittel
- Strom
- Wasserstoff
Verpflichtet ist grundsaetzlich der Importeur dieser Waren in die EU, in der definitiven Phase als zugelassener CBAM-Anmelder (“authorised CBAM declarant”). Wer betroffen ist, haengt seit der Omnibus-Vereinfachung von einer Mengenschwelle ab: Eine De-minimis-Schwelle von 50 Tonnen Nettomasse pro Importeur und Kalenderjahr befreit kleine und gelegentliche Importeure von Zulassung, Erklaerung und Zertifikatspflicht. Sie deckt rund 90 % der Importeure ab, waehrend die verbleibenden Pflichtigen weiterhin rund 99 % der eingebetteten Emissionen verantworten. Die Schwelle gilt fuer alle CBAM-Waren ausser Strom und Wasserstoff.
Wichtig fuer Hersteller aus DPP-Branchen: Batterien, Textilien, Elektronik oder Moebel fallen als solche nicht direkt unter CBAM. Betroffen sind sie nur mittelbar, weil Stahl und Aluminium haeufige Vorprodukte sind - ein Grund mehr, CO2-Daten entlang der Lieferkette ohnehin sauber zu fuehren.
CBAM-Zeitplan: Uebergangsphase und definitive Phase
CBAM laeuft in zwei Phasen, und die Omnibus-Vereinfachung 2025 hat den Uebergang in die definitive Phase entzerrt:
- Uebergangsphase (1. Oktober 2023 - 31. Dezember 2025): Reine Berichtspflicht. Importeure meldeten die eingebetteten Emissionen ihrer Waren quartalsweise in CBAM-Berichten, ohne finanzielle Abgabe.
- Definitive Phase (ab 1. Januar 2026): Die materiellen Pflichten beginnen fuer ab 2026 importierte Waren - Zulassung als CBAM-Anmelder und Verantwortung fuer die eingebetteten Emissionen.
- Omnibus-Anpassung (Verordnung (EU) 2025/2083): Der Verkauf der CBAM-Zertifikate wurde vom 1. Januar 2026 auf den 1. Februar 2027 verschoben. Die erste jaehrliche CBAM-Erklaerung und die Abgabe der Zertifikate ist bis zum 30. September 2027 faellig und deckt die Emissionen der Importe des Jahres 2026 ab.
Praktisch heisst das: Das Jahr 2026 ist das erste, fuer das materiell CBAM-Pflichten entstehen, aber die eigentliche Zahlung ueber Zertifikate erfolgt erst 2027. Da einzelne Verfahrensdetails von den finalen Omnibus-Texten und Durchfuehrungsrechtsakten abhaengen, sollte der genaue Stand stets an den aktuellen EU-Rechtsakten geprueft werden.
Wie funktioniert CBAM?
Der Kern von CBAM sind die eingebetteten Emissionen (“embedded emissions”) - die Treibhausgasmenge, die bei der Herstellung einer importierten Ware entstanden ist, ausgedrueckt in Tonnen CO2-Aequivalenten. Der Ablauf in der definitiven Phase folgt vier Bausteinen:
- Zulassung. Der Importeur beantragt beim nationalen zustaendigen Behoerde den Status als zugelassener CBAM-Anmelder und wird im CBAM-Register gefuehrt.
- Emissionen ermitteln. Fuer jede Ware werden die eingebetteten Emissionen bestimmt - direkte und, fuer manche Waren, indirekte. Die Daten stammen vom Hersteller ausserhalb der EU (Anlagenwerte); wo belastbare Werte fehlen, sind unter Auflagen Standardwerte zulaessig.
- CBAM-Erklaerung. Einmal jaehrlich meldet der Anmelder die Gesamtmenge der Waren und ihrer eingebetteten Emissionen.
- Zertifikate abgeben. Der Anmelder kauft CBAM-Zertifikate, deren Preis sich am ETS-Preis orientiert, und gibt so viele ab, wie den gemeldeten Emissionen entsprechen - abzueglich eines bereits im Herstellungsland gezahlten CO2-Preises.
Der groesste operative Aufwand liegt nicht in der Abgabe, sondern in Schritt 2: verlaessliche CO2-Daten pro Produkt aus der Lieferkette zu beschaffen. Genau hier beruehrt CBAM die Welt des Digitalen Produktpasses.
CBAM, PCF und der Digitale Produktpass: worin sie sich ueberschneiden
CBAM, der Product Carbon Footprint (PCF) und der Digitale Produktpass sind drei verschiedene Instrumente, aber sie greifen auf dieselbe zugrunde liegende Groesse zurueck: die CO2-Emissionen pro Produkt, gemessen entlang der Lieferkette. Wer diese Daten fuer das eine erhebt, hat sie fuer das andere fast schon.
- Die eingebetteten Emissionen einer CBAM-Ware und der PCF eines Produkts sind eng verwandte Kennzahlen auf Produktebene - beide beantworten “wie viel CO2 steckt in dieser Einheit?”.
- Die Batterieverordnung (EU) 2023/1542 verlangt bereits eine verpflichtende CO2-Fussabdruck-Erklaerung im Batteriepass, und die ESPR erlaubt der Kommission, den CO2-Fussabdruck als Passfeld im DPP zu verlangen.
- Aussagen wie “CO2-reduziert” oder “klimaneutral” brauchen nach der EmpCo-Richtlinie belastbare Belege - dieselben Daten, wie unser Artikel zur Green Claims Directive zeigt.
Der gemeinsame Nenner ist ein auditierbares Datenfundament pro Produkt: Materialzusammensetzung, Herkunft, Energie, Lieferanten und der daraus abgeleitete CO2-Wert. Wer dieses Fundament einmal sauber pflegt, bedient damit CBAM-Berichte, den PCF, den DPP und Umweltaussagen aus einer Quelle.
Was CBAM nicht ist
Eine ehrliche Einordnung gehoert dazu, gerade weil CBAM, PCF und DPP oft in einem Atemzug genannt werden:
- CBAM ist eine Import- und Grenzausgleichsregel, kein Produktkennzeichnungsgesetz. Es erzeugt keinen QR-Code und keine verbraucherbezogene Produktseite.
- Ein Digitaler Produktpass ersetzt keine CBAM-Erklaerung. Die Erklaerung wird ueber das CBAM-Register bei der zustaendigen Behoerde eingereicht, nicht ueber einen Pass.
- myDPP berechnet keine eingebetteten Emissionen, reicht keine CBAM-Erklaerung ein und kauft keine CBAM-Zertifikate. Die Emissionsberechnung ist Sache von LCA-Fachleuten und Herstellerdaten; die Abgabe ist Sache des zugelassenen Anmelders.
Was ein Digitaler Produktpass - und myDPP - leistet, ist, die geprueften CO2- und Lieferkettendaten strukturiert zu speichern, zu versionieren und zu kommunizieren, sodass dieselbe Zahl fuer CBAM, DPP und Marketing wiederverwendbar ist, statt in jedem System neu erfasst zu werden.
CBAM vorbereiten: fuenf Schritte
1. Betroffenheit pruefen
Gleichen Sie Ihre Importe mit den CBAM-Warengruppen (KN-Codes) ab und pruefen Sie die 50-Tonnen-De-minimis-Schwelle. Auch als Verarbeiter von Stahl oder Aluminium lohnt der Blick auf die Vorprodukte.
2. Lieferantendaten sichern
Fordern Sie von Ihren Herstellern ausserhalb der EU die anlagenbezogenen Emissionsdaten an. Klaeren Sie fruehzeitig, wo Sie auf Standardwerte ausweichen muessen.
3. Zulassung und Register klaeren
Bestimmen Sie, ob Sie zugelassener CBAM-Anmelder werden muessen, und bereiten Sie die Registrierung im CBAM-Register bei der zustaendigen Behoerde vor.
4. CO2-Daten mit dem Produktdaten-Fundament verbinden
Erfassen Sie die eingebetteten Emissionen dort, wo bereits Materialzusammensetzung, Herkunft und PCF liegen - so vermeiden Sie Doppelpflege fuer CBAM, DPP und Green Claims.
5. Kosten und Zeitplan einplanen
Kalkulieren Sie die CBAM-Kosten ueber den Zertifikatspreis und richten Sie sich auf die erste Erklaerung bis zum 30. September 2027 ein.
Haeufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist CBAM einfach erklaert?
CBAM ist der CO2-Grenzausgleich der EU: Importeure bestimmter kohlenstoffintensiver Waren muessen die darin eingebetteten Emissionen ausgleichen, damit Importe demselben CO2-Preis unterliegen wie in der EU hergestellte Waren.
Welche Waren fallen unter CBAM?
Zunaechst Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Duengemittel, Strom und Wasserstoff - einschliesslich bestimmter nachgelagerter Produkte innerhalb dieser Gruppen.
Ab wann gilt CBAM in der definitiven Phase?
Die definitive Phase beginnt fuer ab dem 1. Januar 2026 importierte Waren. Der Verkauf der CBAM-Zertifikate startet jedoch erst am 1. Februar 2027, und die erste jaehrliche Erklaerung fuer 2026 ist bis zum 30. September 2027 faellig.
Was hat die Omnibus-Verordnung an CBAM geaendert?
Die Verordnung (EU) 2025/2083 fuehrte eine De-minimis-Schwelle von 50 Tonnen pro Importeur und Jahr ein (rund 90 % der Importeure befreit) und verschob den Verkauf der Zertifikate auf Februar 2027.
Ersetzt der Digitale Produktpass eine CBAM-Erklaerung?
Nein. Die CBAM-Erklaerung wird ueber das CBAM-Register eingereicht. Der DPP speichert und kommuniziert die zugrunde liegenden CO2- und Produktdaten, die auch CBAM benoetigt, uebernimmt aber nicht die Erklaerung selbst.
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- Product Carbon Footprint (PCF): Was er ist und wie er zum DPP gehoert
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- Green Claims Directive: EU-Regeln gegen Greenwashing und der DPP
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