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Bauprodukteverordnung (EU 2024/3110): CPR und Digitaler Produktpass

Die neue Bauprodukteverordnung (EU) 2024/3110 fuehrt einen Digitalen Produktpass fuer Bauprodukte und ein Register der Kommission ein. Welche Daten der Pass tragen muss, wie er mit der Leistungs- und Konformitaetserklaerung zusammenhaengt und wie der Uebergang von der CPR 2011 verlaeuft.

Autor: myDPP Team

Bauprodukteverordnung (EU 2024/3110): CPR und Digitaler Produktpass

Auf das Bauwesen gehen in der EU rund die Haelfte der Rohstoffentnahme und etwa ein Drittel des Abfalls zurueck. Es ist schwer, eine Branche zu benennen, in der Daten zu Zusammensetzung, Herkunft und Wiederverwendbarkeit mehr wert waeren — und ebenso schwer, eine zu finden, in der diese Daten staerker verstreut liegen. Leistungserklaerungen liegen als PDF auf Herstellerservern, Umweltproduktdeklarationen (EPD) in Datenbanken von Programmbetreibern, Zertifikate der werkseigenen Produktionskontrolle bei notifizierten Stellen, technische Merkblaetter in Vertriebskatalogen. Die neue Bauprodukteverordnung zieht all das an einer Stelle zusammen.

Die Verordnung (EU) 2024/3110 wurde am 27. November 2024 angenommen, am 18. Dezember 2024 im Amtsblatt veroeffentlicht und trat am 7. Januar 2025 in Kraft. Sie gilt ab dem 8. Januar 2026 — dem Tag, an dem die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 aufgehoben wird. Zu ihren Neuerungen gehoert ein Digitaler Produktpass fuer Bauprodukte samt einem von der Europaeischen Kommission betriebenen Register. Nach der ESPR und der Spielzeugverordnung ist dies der dritte EU-Produktrechtsakt, der einen Digitalen Produktpass ausdruecklich vorschreibt — und der erste, der es fuer Produkte tut, die als Schuettgut, auf Paletten und im Silofahrzeug verkauft werden.


Das Wichtigste in Kuerze

  • Die Verordnung (EU) 2024/3110 (neue CPR) ersetzt die Verordnung (EU) Nr. 305/2011. Sie trat am 7. Januar 2025 in Kraft und gilt ab dem 8. Januar 2026.
  • Die CPR fuehrt einen Digitalen Produktpass fuer Bauprodukte und ein von der Kommission betriebenes Passregister ein — nach derselben Logik wie der ESPR-Pass: eindeutige Produktkennung, Datentraeger, offene Standards, maschinenlesbare Daten.
  • Die Leistungs- und Konformitaetserklaerung — das Dokument, in dem die neue CPR die alte Leistungserklaerung mit der CE-Konformitaetserklaerung zusammenfuehrt — soll ueber den Pass bereitgestellt werden.
  • Der Pass traegt zudem Daten zur oekologischen Nachhaltigkeit. Die Kommission soll die Indikatoren stufenweise einfuehren, beginnend mit dem gesamten Treibhauspotenzial (GWP), auf Grundlage der etablierten Methodik fuer Umweltproduktdeklarationen von Bauprodukten.
  • Der Datentraeger muss nicht am Produkt selbst sitzen: bei Zement, Gesteinskoernungen oder Transportbeton darf er auf der Verpackung oder in den Lieferpapieren stehen.
  • Der Umstieg ist kein einmaliges Ereignis. Bestehende harmonisierte Normen bleiben in Gebrauch, bis neue harmonisierte technische Spezifikationen sie ersetzen. Die DPP-Pflicht kommt also Produktfamilie fuer Produktfamilie — realistisch ab Ende dieses Jahrzehnts, mit einem Auslaufen des alten Regimes bis in die 2030er Jahre.
  • myDPP ist keine notifizierte Stelle, fuehrt keine Pruefungen und keine werkseigene Produktionskontrolle durch, stellt keine Leistungserklaerungen aus und erstellt keine EPD. myDPP speichert, versioniert und liefert geprueft uebernommene Produktdaten sowie den Datentraeger, der sie oeffnet.

Was die neue CPR aendert

Die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 hatte ein einziges Ziel: zu harmonisieren, wie Hersteller die Leistung von Bauprodukten erklaeren, damit ein in Portugal zugelassenes Produkt in Polen ohne zusaetzliche Papiere verbaut werden kann. Gescheitert ist sie nicht am Anspruch, sondern an der Mechanik. Das System stuetzte sich auf harmonisierte Normen, und das Verfahren zu deren Annahme und Fundstellenveroeffentlichung im Amtsblatt kam ueber ein Jahrzehnt zum Stillstand. Hunderte Normen wurden erarbeitet, aber nie zitiert; Hersteller neuerer Loesungen gingen den langsamen, teuren Weg der Europaeischen Technischen Bewertung; nationale Regeln fuellten wieder jene Luecken, die der Binnenmarkt schliessen sollte.

Die neue CPR antwortet darauf dreifach. Erstens gibt sie der Kommission Werkzeuge, um zu handeln, wenn die Normung kein Ergebnis liefert — in Form von Durchfuehrungsrechtsakten mit gemeinsamen Spezifikationen. Zweitens erweitert sie den Anwendungsbereich: neben Produkten zum dauerhaften Einbau erfasst sie unter anderem Datensaetze fuer die additive Fertigung, Schluesselteile sowie Taetigkeiten der Wiederverwendung und Wiederaufarbeitung. Drittens stellt sie das System auf digitale Daten um — und hier kommt der Digitale Produktpass ins Spiel.

Auch das Konformitaetsdokument selbst aendert sich. Die alte Leistungserklaerung und die CE-Konformitaetserklaerung werden zu einer einzigen Leistungs- und Konformitaetserklaerung verschmolzen. Das ist keine Kosmetik: ein Dokument bedeutet einen Datenfeldsatz, eine Version und einen Ort, an dem es leben kann — den Pass.

Zeitplan

DatumMeilenstein
27. November 2024Annahme der Verordnung (EU) 2024/3110
18. Dezember 2024Veroeffentlichung im Amtsblatt der EU
7. Januar 2025Inkrafttreten
8. Januar 2026Beginn der Anwendung; Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011
2026–2028Delegierte Rechtsakte und Durchfuehrungsrechtsakte: Pass- und Registerarchitektur, Umweltanforderungen, erste neue harmonisierte technische Spezifikationen
ab ca. 2028Die DPP-Pflicht kommt mit der jeweiligen technischen Spezifikation — Produktfamilie fuer Produktfamilie
2030er JahreAuslaufen der harmonisierten Normen aus dem Regime 305/2011

Zwei Punkte sind aus dieser Tabelle mitzunehmen. Erstens: Der 8. Januar 2026 ist nicht der Tag, an dem ein Hersteller einen fertigen Pass braucht. Zweitens: Es ist auch kein Datum, nach dem das Thema fuenf Jahre ruhen kann, denn die Reihenfolge richtet sich nach den harmonisierten technischen Spezifikationen der einzelnen Produktfamilien — und die werden bereits jetzt erarbeitet. Hersteller von Zement, Daemmstoffen, Betonstahl und Fenstern werden in den ersten Wellen liegen.

Der Digitale Produktpass fuer Bauprodukte

Der Baupass arbeitet nach demselben Prinzip wie der ESPR-Pass: ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz, der ueber eine dauerhafte eindeutige Kennung mit dem Produkt verknuepft und ueber einen Datentraeger geoeffnet wird. Der Inhalt ist jedoch auf die Branche zugeschnitten.

Identifikations- und Konformitaetsdaten

  • eindeutige Produktkennung und Kennung des Wirtschaftsakteurs (sowie der Fertigungsstaette, wo einschlaegig),
  • Leistungs- und Konformitaetserklaerung,
  • erklaerte Leistung fuer die Wesentlichen Merkmale nach der geltenden harmonisierten technischen Spezifikation,
  • Verweis auf die technische Dokumentation, einschliesslich der Angaben zur notifizierten Stelle, sofern eine an der Bewertung und Ueberpruefung der Leistungsbestaendigkeit beteiligt war,
  • CE-Kennzeichnung und Verwendungszweck.

Sicherheit und Verwendung

  • Verwendungs- und Einbauanleitungen sowie Sicherheitsinformationen in den Sprachen der Maerkte, auf denen das Produkt bereitgestellt wird,
  • Sicherheitsdatenblatt, sofern REACH oder CLP eines verlangen,
  • Angaben zu besonders besorgniserregenden Stoffen — dort trifft der Pass auf die Meldepflicht zur SCIP-Datenbank.

Nachhaltigkeit und Lebensende

  • erklaerte Umweltmerkmale,
  • Rezyklatanteil und Herkunft der Rohstoffe, soweit die Spezifikation es verlangt,
  • Angaben zu Rueckbau, Wiederverwendung, Wiederaufarbeitung und Recycling — fuer ein Produkt, das in vierzig Jahren aus einem Gebaeude geholt wird.

Der Hersteller haelt Erklaerung und technische Dokumentation mindestens zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen bereit; die Verordnung eroeffnet die Moeglichkeit laengerer Fristen fuer Produktfamilien mit langer Nutzungsdauer. Kennungen und Datentraeger werden in einem von der Kommission betriebenen Passregister erfasst, das mit der ESPR-Passinfrastruktur interoperabel sein soll. Fuer Hersteller, die unter mehreren Regimen arbeiten, ist das die entscheidende Nachricht: Es entstehen nicht zwei parallele Passwelten, sondern eine Identifikationsschicht mit branchenspezifischen Datensaetzen.

Umweltdaten: von der EPD zum Passfeld

Fuer viele Hersteller ist die groesste praktische Aenderung nicht der Pass selbst, sondern das, was er tragen soll. Die neue CPR macht die Erklaerung der Umweltleistung zum verbindlichen Systembestandteil — bislang waren EPD freiwillig und entstanden vor allem dann, wenn eine Gebaeudezertifizierung (BREEAM, LEED, DGNB) oder eine Vergabestelle sie verlangte.

Die Kommission soll den Indikatorsatz stufenweise einfuehren. Zuerst kommt das gesamte Treibhauspotenzial (GWP-total), danach die uebrigen Indikatoren der EPD-Methodik — Versauerung, Eutrophierung, Ressourcennutzung, Wasserverbrauch. Fuer den Hersteller bedeutet das drei Aufgaben gleichzeitig: Emissionsdaten von Rohstofflieferanten beschaffen, die eigene Produktionsstufe berechnen und das Ergebnis versioniert halten, weil sich Rezepturen und Strommixe aendern. Hier hoert die Berechnung des Product Carbon Footprint auf, ein Marketingprojekt zu sein, und wird zum Konformitaetsnachweis mit vollstaendiger Belegkette.

Ein Datentraeger fuer Produkte, die man nicht etikettieren kann

Ein Bauprodukt sieht selten aus wie ein Konsumprodukt. Oft hat es keine Verkaufsverpackung, es wird nach Gewicht, im Silofahrzeug oder auf der Palette verkauft, und seine “Einheit” ist haeufig eine Produktionscharge, kein Stueck. Die CPR nimmt das auf: Der Datentraeger darf am Produkt, auf der Verpackung oder in den Lieferpapieren sitzen.

Das loest das rechtliche, nicht das datentechnische Problem. Drei Entscheidungen kehren in jedem Bauprojekt wieder:

  • Identifikationsebene. Beschreibt der Pass einen Produkttyp, eine Charge oder ein einzelnes Bauteil? Bei Transportbeton ist die Charge samt konkreter Lieferung die natuerliche Einheit, beim Fenster das seriennummerierte Stueck, bei der Gipskartonplatte der Typ mit Chargennummer auf der Kante.
  • Haltbarkeit der Verknuepfung. Ein Code auf der Palette ueberlebt die Baustelle nicht. Soll der Pass Jahrzehnte spaeter dem Rueckbau dienen, muss die Verknuepfung in der Bauwerksdokumentation fortbestehen — deshalb landen Bauproduktdaten in BIM-Modellen und digitalen Gebaeudelogbuechern.
  • Kontinuitaet der Kennung. Eine geaenderte Rezeptur, ein anderes Werk oder ein neuer Klinkerlieferant aendert die Umweltdaten. Es braucht eine Regel, wann daraus eine neue Passversion und wann eine neue Kennung wird.

Die technische Schicht ist mit anderen DPP-Regimen gemeinsam: Mit GS1 Digital Link bedient ein Code sowohl den Scan auf der Baustelle als auch die System-zu-System-Abfrage.

CPR und ESPR — wer regelt Bauprodukte

Die beiden Rechtsakte koennten sich leicht in die Quere kommen, denn beide fuehren einen Pass ein und beide betreffen Gestaltung und Lebenszyklus. Die Abgrenzung ist gewollt: Fuer Bauprodukte ist die CPR das sektorale Regime, und die ESPR kann dort eingreifen, wo die CPR einen Aspekt nicht regelt. Praktisch schaut ein Baustoffhersteller zuerst auf die harmonisierten technischen Spezifikationen seiner Produktfamilie und nicht auf delegierte ESPR-Rechtsakte — er darf aber nicht annehmen, die ESPR betreffe ihn nicht, besonders bei Produkten mit doppeltem Einsatzfeld wie Heizkoerpern, Waermepumpen oder Leuchten, wo Oekodesign- und Bauregime auf einem Produkt zusammentreffen.

Die neue CPR bringt ausserdem Regeln zu unverkauften Bauprodukten und verschiebt das Gewicht in Richtung Wiederverwendung und Weitergabe statt Vernichtung — dieselbe Richtung, die die ESPR fuer Textilien und Schuhe eingeschlagen hat.

Was Bauprodukthersteller jetzt tun sollten

1. Das Portfolio auf Produktfamilien und deren Termine abbilden

Die Pflicht kommt nicht an einem Datum. Der erste Schritt ist eine Liste der Produkte, zugeordnet zu Familien und zu den harmonisierten technischen Spezifikationen, die sie abdecken, samt Bearbeitungsstand der neuen Spezifikationen. Diese Liste bestimmt die Projektreihenfolge — nicht der 8. Januar 2026.

2. Konformitaetsdaten in einer verwalteten Quelle zusammenfuehren

Erklaerungen, EPD, WPK-Zertifikate, Merkblaetter und Sicherheitsdatenblaetter liegen meist in vier verschiedenen Systemen und an einem fuenften Ort — einem Netzlaufwerk. Ein Pass braucht eine einzige Quelle mit Versionierung und Historie, denn die Daten muessen auch Jahre spaeter belegbar sein. Unser Beitrag zu DPP und PIM erklaert, warum das in der Regel die teuerste Phase einer Umsetzung ist.

3. Die Identifikation klaeren

Fuer jede Produktfamilie die Identifikationsebene festlegen, Kennungen zuweisen und Versionierungsregeln setzen. Ohne das steht der Rest des Projekts, weil die Daten kein Bezugsobjekt haben.

4. Die Faehigkeit zur Berechnung von Umweltdaten aufbauen

Umweltdaten unterscheiden sich vom Rest: Sie werden berechnet, nicht erklaert, und sie haengen von Lieferanten ab. Es braucht einen wiederholbaren Prozess zur Erhebung von Primaerdaten bei Rohstoff- und Energielieferanten und eine Methode, das Ergebnis nach Rezepturaenderungen fortzuschreiben.

5. Logistik und Vertrieb frueh einbinden

Soll der Datentraeger auf die Palette oder in den Lieferschein, beruehrt das Projekt Etikettierung, Lagersystem und Versandpapiere — Bereiche, die Konformitaetsprojekte gewoehnlich viel zu spaet einladen. Unsere DPP-Implementierungscheckliste fuehrt durch die Reihenfolge der Arbeiten.

Haeufig gestellte Fragen (FAQ)

Ab wann ist der Digitale Produktpass fuer Bauprodukte Pflicht?

Es gibt kein einheitliches Datum. Die Verordnung gilt ab dem 8. Januar 2026, die Passpflicht fuer ein konkretes Produkt kommt jedoch mit der harmonisierten technischen Spezifikation seiner Familie und mit den Rechtsakten zur Passarchitektur. Realistisch sind die ersten Produktfamilien ab Ende dieses Jahrzehnts zu erwarten.

Ersetzt der Pass die Leistungserklaerung?

Er ersetzt sie nicht, sondern wird der Kanal ihrer Bereitstellung. Die neue CPR fuehrt die alte Leistungserklaerung und die CE-Konformitaetserklaerung zu einer Leistungs- und Konformitaetserklaerung zusammen, die ueber den Pass zugaenglich sein soll. Pflicht zur Erstellung und Herstellerhaftung bleiben bestehen.

Muss der QR-Code am Produkt selbst sein?

Nein. Bei Bauprodukten darf der Datentraeger am Produkt, auf der Verpackung oder in den Begleitpapieren sitzen — bei Zement, Gesteinskoernungen oder Transportbeton die einzige praktikable Loesung.

Brauche ich fuer jedes Produkt eine EPD?

Die Erklaerung der Umweltleistung wird Teil des Systems und nicht laenger eine Option. Umfang der Indikatoren und Frist richten sich nach der harmonisierten technischen Spezifikation der Produktfamilie; das gesamte Treibhauspotenzial ist der erste Indikator.

Gelten bestehende Erklaerungen und Normen weiter?

Ja, im Uebergangszeitraum. Harmonisierte technische Spezifikationen nach der Verordnung 305/2011 bleiben in Gebrauch, bis sie ersetzt werden. Produkte, die nach den alten Regeln in Verkehr gebracht wurden, werden nicht von einem Tag auf den anderen unzulaessig — der Umstieg laeuft Familie fuer Familie.

Wie unterscheidet sich der Baupass vom ESPR-Pass?

Nicht in der Infrastruktur: Kennung, Datentraeger, Register und offene Standards sind gemeinsam. Er unterscheidet sich im Inhalt. Der Baupass ist um erklaerte Leistung und Konformitaet gebaut, der ESPR-Pass um Oekodesign-Indikatoren. Ein Hersteller unter beiden Regimen braucht eine Datenschicht, nicht zwei.

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Quellen